Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Caiuby: Geringere Geldstrafe nach Kopfstoß in Augsburg

Prozess in Augsburg
03.08.2022

Kopfstoß in Maxstraße: Gericht reduziert Geldstrafe für Ex-FCA-Profi Caiuby

Der Brasilianer hatte in der Maximilianstraße einen Mann per Kopfstoß schwer verletzt. Im Berufungsprozess ging es nun nur noch um die Höhe der Strafe.
Foto: K. R. Krieger (Archivbild)

Plus Der ehemalige FCA-Spieler Caiuby hatte in Augsburg einen Mann per Kopfstoß schwer verletzt. Im Berufungsprozess ging es nun um die Höhe der Strafe.

Statt 49.500 Euro nur noch 26.400 Euro: So sieht die Bilanz für den ehemaligen Augsburger Fußballprofi Caiuby nach seinem jüngsten Verfahren vor dem Augsburger Landgericht aus. Dort war die Berufung des Brasilianers gegen eine Geldstrafe verhandelt worden, die er wegen einer Körperverletzung im Augsburger Nachtleben im Jahr 2018 erhalten hatte.

Ist die Rede von einem erfolgreichen Fußballprofi mit einem geschätzten Vermögen in Richtung der Million Euro oder von einem derzeit mittellosen Kicker, der nach seinem Platz im Leben sucht? Etwas von beidem offenbarte das jetzt das Verfahren vor Richter Wolfgang Natale und seinen beiden Schöffinnen. Zu einer Geldstrafe von 49.500 Euro wegen Körperverletzung war der Fußballer im Jahr 2019 vor dem Augsburger Amtsgericht verurteilt worden. Und zwar, weil er im Mai 2018 morgens um 5 Uhr einem anderen Nachtschwärmer in der Augsburger Maximilianstraße während einer Auseinandersetzung einen Kopfstoß verpasst hatte, aufgrund dessen der Geschädigte verletzt und fünf Tage lang arbeitsunfähig gewesen war. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.