Überraschung an der Kasse: Wenn die Preise im Supermarkt nicht stimmen
In Berlin gibt es immer wieder Beschwerden, weil die Preise für einige Lebensmittel auf dem Kassenbon höher sind als am Regal ausgezeichnet. Wie ist die Situation in Bayern?
Böse Überraschungen an der Supermarktkasse dürften vielen momentan nicht fremd sein. Die Lebensmittelpreise steigen und das macht sich beim Einkauf deutlich bemerkbar. Doch neben der Inflation könnte es auch noch einen anderen Grund für den Preisschock an der Kasse geben. Immer wieder kommt es vor, dass an der Kasse andere Preise abgerechnet werden als auf den Preisschildern an den Supermarktregalen ausgeschildert.
Supermarkt: Beschwerden über falsche Preise in Berlin
Solche Beschweren häufen sich aktuell in Berlin. Wie die Verbraucherzentrale Berlin berichtet, hätten viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Kassenbon höhere Preise für einige Lebensmittel bemerkt als am Regel ausgezeichnet. Auch die Verbraucherzentrale Bayern bekommt immer wieder solche Beschwerden, wie sie auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. "Einen Anstieg der Beschwerden in letzter Zeit können wir jedoch nicht verzeichnen."
Preis an Supermarkt-Kasse gilt
Letztendlich gilt der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Denn erst dort kommt der Kaufvertrag zustande. Verbraucher haben keinen Anspruch auf den Preis, der am Supermarktregal steht. "Das wäre allenfalls eine Kulanz-Regelung des jeweiligen Supermarkts", erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Wer den höheren Preis aber nicht bezahlen will oder kann, hat aber die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. Daher ist es wichtig, den Kassenbon vor Ort zu kontrollieren, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Wem erst zu Hause Preisunterschiede auffallen, der ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Supermärkte müssen Preise ordnungsgemäß auszeichnen
Grundsätzlich sind die Supermärkte dazu verpflichtet, die Preise ordnungsgemäß auszuzeichnen. Ob sie die Preise absichtlich falsch auszeichnen, bleibt unklar. Dabei würde es sich um einen gesetzlichen Verstoß und um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Zuständig sind hier die jeweiligen Ordnungsämter, an die sich die Verbraucher auch wenden können, um Verstöße mitzuteilen. "Verbraucher werden so zu einer Entscheidung veranlasst, die sie bei Kenntnis des richtigen Preises wahrscheinlich gar nicht getroffen hätten", so die Verbraucherzentrale Bayern.