Dieser Betrieb hat die Vier-Tage-Woche eingeführt
Plus Weil die Energie so teuer ist, bleiben die Maschinen bei MBM Innovations jetzt am Freitag aus. Die Beschäftigten müssen ihre Arbeit in vier Tagen schaffen – und freuen sich darüber.
Es klingt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlockend: vier Tage arbeiten, drei Tage frei. Tatsächlich sind solche neuen Arbeitszeitmodelle ein Thema in vielen Betrieben. Doch wenn es dann konkret wird, verlässt viele der Mut. Schließlich ist so eine Umstellung nicht ganz einfach. Die Mitarbeiter müssen mitziehen wollen und auch können, Kunden und Geschäftspartnern sollen keine Nachteile entstehen und schließlich muss ganz einfach auch der Betrieb zuverlässig weiterlaufen.
Der Maschinenbauer MBM Innovations in Augsburg hat den Schritt nun trotz der allgemeinen Krisenlage gewagt – oder eher gerade deswegen. Sabrina Mayer-Mai, als Prokuristin nun in dritter Generation in Verantwortung in dem Familienbetrieb, erklärt die Motivation so: "Wir beschäftigen uns schon länger mit den Konzepten einer Vier-Tage-Woche. Wegen der hohen Energiepreise haben uns jetzt entschieden, das bei uns im Betrieb einfach auszuprobieren."
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Die Diskussion ist geschlossen.
Na das ist spannend oder ein Fall für den Staatsanwalt. Den noch gelten in Deutschland Gesetze für alle. So zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz. Dort steht:
„§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Wie man mit 8 Stunden/Tag in einer 4-Tage-Woche auf 39 Stunden kommt, bleibt zumindest für mich ein mathematisches Rätsel
Nun, Thomas T., als Werktage gelten laut Gesetz die Wochentage Montag bis Samstag, und wenn jemand von Montag bis Donnerstag täglich 10 Stunden arbeitet, dann überschreitet er den Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht. Im Gegenteil, er unterschreitet die 8 Stunden sogar! Teilen Sie einfach die 40 Arbeitsstunden durch 6 Arbeitstage, aber selbst wenn man nur Montag bis Freitag als Berechnungsgrundlage hernehmen würde, selbst dann würden die acht Stunden nicht überschritten! Denn Sie sollten schon lesen, was das Gesetz sagt, und das spricht von einem Durchschnitt. Wie sich der Durchschnitt errechnet sollte eigentlich auch Ihnen bekannt sein. Der Staatsanwalt hat mit Sicherheit da nichts zu tun.
Sehr geehrter Herr Walter K.
Jetzt müssen Sie mir helfen:
Wie kann man in einem Unternehmen, das nur von Montag bis Donnerstag die Maschinen laufen lässt. Freitag und Samstag arbeiten?
Und das Gesetz ist eindeutig: Die Arbeitszeit pro Werktag beträgt maximal 8 Stunden. Mit Betriebszeiten von 06:30 bis 17:00 überschreitet die Firma MBM Innovations die gesetzliche Vorgabe. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Herr T., sind Sie noch nie einer Arbeit nachgegangen? Für den Staatsanwalt wäre der Fall allerdings selbst dann nichts, wenn Sie recht hätten, sondern für das Gewerbeaufsichtsamt.
>>Wie kann man in einem Unternehmen, das nur von Montag bis Donnerstag die Maschinen laufen lässt. Freitag und Samstag arbeiten?<<
Die Woche hat sechs Werktage, Thomas T., wenn eine Firma diese sechs Tage nicht voll nutzen will, dann ist das deren Sache. Die Arbeitnehmer wiederum haben einen Arbeitsvertrag, nachdem sie wöchentlich 40 Arbeitsstunden leisten müssen. Diese werden eben von Montag bis Donnerstag geleistet, aber im Wochendurchschnitt werden eben die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, als er diese Ausnahme festschrieb:
>>Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“<<
Das verschafft Betrieben eine gewisse Flexibilität, fragen Sie einfach mal bei Polizei, Feuerwehr und Krankenhäusern nach, da ist das schon längst Usus.
Sehr geehrter Herr Walter K.
Haben Sie Schwierigkeiten beim verstehenden Lesen?
Das Gesetz ist eindeutig. 8 Stunden pro Werktag. Aus. Kein Durchschnitt. Da können Sie rechnen wie sie wollen. Da in dieser Firma niemand die über die 8 Stunden ausgleichen kann, ist das ein Gesetzesverstoss.
@ Wolfgang L.
Ein Blick ins Gesetz:
„ Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1.
vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
2.
beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.“
Ja und wer spricht Freiheitsstrafen aus? Das Arbeitsgericht?
Thomas T., der Text wurde doch von Ihnen eingestellt: „§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Was ist daran für Sie nicht zu verstehen? "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden" ist doch kaum falsch zu verstehen. Denn diese Verlängerung von acht auf zehn Stunden ist ja mit einer Bedingung versehen: "wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen IM DURCHSCHNITT acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Und genau das ist hier auch der Fall, denn Werktage sind NICHT identisch mit Arbeitstagen!
Im übrigen, werter Herr Thomas T. würde ich Ihnen empfehlen, Gesetzestexte auch zu lesen und zwar komplett, nicht nur das, was Sie für Ihre Theorien für passend halten. Es gibt da beispielsweise im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) den § 7 Abweichende Regelungen (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html), der Ihre Behauptungen schlicht widerlegt. Ich verzichte darauf, ihn hier zu zitieren, der Link kann ja aufgerufen werden.
Das ganze erinnert mich an eine Diskussion warum der Augsburger Presseball nicht Augsburger Presseball heißen darf.
Thomas T.,
mit dem Lesen und Verstehen von Gesetzestexten haben Sie es nicht so, was?
"@ Wolfgang L.
Ein Blick ins Gesetz:
„ Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen..."
Aus § 22 ArbZG geht nämlich klar hervor, dass es sich bei den genannten Tatbeständen zunächst nur um Ordnungswidrigkeiten handelt, für die die Staatsanwaltschaft nicht zuständig ist:
"§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,"
Abgesehen davon ist, wie oben bereits mehrfach erwähnt, eine Abweichung von der 8-Stunden-Regel in vielen Branchen seit Jahrzehnten Arbeitsalltag. Wer davon noch nie gehört hat, lebt wohl auf einem anderen Stern.
Als ich für mich von 5 auf 4 Tage umgestellt habe, war ich der Meinung mir wird es richtig gut gehen. Jetzt nach fast einem Jahr muss ich feststellen, meine Frau halst mir viel Arbeit für den Freitag auf. Wäsche machen, putzen, einkaufen und Mittagessen machen. Irgendwie habe ich mir dies anders vorgestellt.
Bitte keine persönlichen Dramen ins öffentliche Forum (oder möchten Sie hier öffentlich schmutzige Wäsche waschen?)
@ Johann S.: Wäsche waschen ist ja erst am Freitag angesagt.