Gefälschte Markenkleidung auf Flohmarkt angeboten: 34-Jähriger muss Strafe zahlen
Weil er finanziell in der Klemme steckte, bot ein Mann auf einem Augsburger Flohmarkt gefälschte Markenkleidung an. Warum er sich angeblich nichts dabei dachte.
Er wollte mengenweise gefälschte Markentextilien auf einem Augsburger Flohmarkt verkaufen und wurde dabei ertappt. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 2700 Euro Strafe legte der 34-jährige Einspruch ein. Der Fall landete deshalb vor Gericht. Im Prozess am Amtsgericht wurde dem Angeklagten die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens recht schnell klar.
Im Verfahren ging es um die Frage, ob der Angeklagte einen "vermeidbaren Rechtsfolgenirrtum" begangen hatte. Wusste er also von der Unrechtmäßigkeit seines Tuns – oder konnte er dem Gericht nachvollziehbar belegen, dass er nicht wusste, nicht wissen konnte, dass sein Handeln verboten war?
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.