Wenn hochwertige Lebensmittel in der Tonne landen: Warum das Containern verboten ist – zumindest jetzt noch
Plus Sich Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten zu nehmen, ist verboten. Bald könnte sich das jedoch ändern. Was hinter dem Vorhaben steckt.
Wenn Supermärkte ihre Lebensmittel aufgrund abgelaufener Mindesthaltbarkeitsdaten wegwerfen, sind sie oft noch genießbar. Wer sich aber an den Resten aus Mülltonnen bedient, macht sich strafbar: Das sogenannte Containern oder Mülltauchen ist in Deutschland verboten. Doch bald könnte sich das ändern – zumindest, wenn es nach einem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gehen soll. Wie der Sachstand ist und was zwei unterfränkische Politiker von der Idee halten.
Was ist Containern?
"Unter Containern wird das Entnehmen weggeworfener, noch genießbarer Lebensmittel zum Eigenverbrauch aus Abfallcontainern von Supermärkten verstanden", heißt es in einem Papier der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu den strafrechtlichen Aspekten des Containerns. Weiter heißt es, dass das Containern in der juristischen Literatur auch als Form des gesellschaftlichen Protestes gegen Lebensmittelverschwendung betrachtet werde. Oftmals containern auch Menschen, die über ein niedriges Einkommen verfügen, wie etwa Studentinnen und Studenten.
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