Teilzeit-Klage von SPD-Rätin: Stadt ist froh über Niederlage vor Gericht
Plus Stadträte erhalten eine Entschädigung, wenn sie an Sitzungen teilnehmen. Wer Teilzeit arbeitet und Kinder betreut, war schlechter gestellt. Eine Augsburger Rätin wehrte sich.
Es ist eines der Ziele von Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU). Sie will, dass die Arbeit im Augsburger Stadtrat künftig familienfreundlicher sein soll, um auch jungen Eltern oder Alleinerziehenden eine Wahl in das Gremium zu ermöglichen. Nun macht die Stadt einen ersten Schritt in diese Richtung – nachdem sie am Montag vom Verwaltungsgericht dazu verurteilt worden ist. Ungewöhnlich: Die Vertreter der Stadt nahmen die sich abzeichnende Niederlage vor Gericht mit Erleichterung auf. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, wann Stadtratsmitglieder einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen haben. Wer in Teilzeit arbeitet und gleichzeitig die Familie managt, hatte bisher einen Nachteil.
Stadt Augsburg zu Verfahren: "Wir lassen uns ganz gerne verurteilen"
Die SPD-Stadträtin Jutta Fiener hatte gegen die Stadt geklagt. Aufgrund ihrer Situation als Teilzeitangestellte sowie als Hausfrau und Mutter zweier Söhne war sie bei der Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen schlechtergestellt als Vollzeitangestellte und Selbstständige. Bei der Stadt war man nicht glücklich darüber, der SPD-Rätin die Zahlungen zu verweigern. Man sah sich aber nach der Rechtslage dazu gezwungen. Die Stadt hatte schon vor dem Termin beim Verwaltungsgericht deutlich gemacht, dass sie die landesweite Regelung aus der Gemeindeordnung in der jetzigen Form und Auslegung für nicht mehr zeitgemäß hält. Die Lebensmodelle würden immer individueller, man sei aber an die Gemeindeordnung gebunden, hieß es. Stadtdirektor Bernhard Mauermeir sagte deshalb vor Gericht: "Wir lassen uns ganz gerne verurteilen."
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Man möge mir vorwerfen, ich „stünde auf der Leitung“,
sei`s drum :
Kann / Mag jemand klarer rüberbringen, für welchen „Ausfall“
Frau Fiener (oder vergleichbare Personen) eine zusätzliche
Entschädigung erhalten wollen / sollen ?
„ …. einen ersten Schritt in diese Richtung, nachdem sie
am Montag vom Verwaltungsgericht dazu verurteilt worden
Ist.“
Wozu konkret?
Eine Verdienstausfallentschädigung, selbst wenn kein
Verdienstausfall vorliegt?
Es ist doch hoch interessant, dass es hierzu einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, diese Entscheidung aber auch noch gewünscht wird, nur damit die Verantwortlichen nicht selbst eine Entscheidung treffen müssen! Blamabel, blamabel. Fragt man sich natürlich, ob zukünftig alle notwendigen Entscheidungen durch Gerichtsentscheid herbeigeführt werden? Ergibt sich die Frage, wofür man dann eigentlich Stadtverantwortliche noch benötigt?
Da haben sie grundsätzlich schon recht, nur müssten hier nach meinem Verständnis die Verantwortlichen auf Landesebene angesprochen werden, da die Klage sich auf die Gemeindeordnung des Freistaats Bayerns stammt.