80-jähriges Ehepaar steht wegen Kinderporno-Vorwurf vor Gericht
Plus Ein Rentnerpaar aus Augsburg hat das Foto eines nackten Jungen als "Spaßbild" verbreitet. Nun ist es angeklagt - und womöglich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
In diesem Prozess in Augsburg geht es um ein Foto aus dem Internet. Darauf ist zu sehen: ein nackter Bub, etwa zwei bis drei Jahre alt. In der Hand hält er eine Kneifzange nahe an sein Geschlechtsteil. Dazu der Text: "Der kommt erst mal weg. Dann gibt es später kein Problem mehr." Ist dieses Bild eine verbotene kinderpornografische Darstellung, also ein Verbrechenstatbestand? Oder eine Karikatur, die man, je nach Geschmack, "lustig" finden kann? Im Fall eins droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, im anderen Fall gäbe es einen Freispruch. Auf der Anklagebank sitzt – was bei derartigen Verfahren völlig unüblich ist – ein 80 Jahre altes Ehepaar, das, weil es dieses Foto für ein "Spaßbild" hielt, unversehens in die Mühlen der Justiz geraten ist.
Mann und Frau schauen beim Termin vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller mit ernsten Gesichtern drein. Ihre Mienen wirken etwas verbittert, signalisieren Unverständnis. Das Verfahren ist für die beiden Rentner sehr belastend. Für Strafjuristen allerdings ist es ein äußerst kniffliger Fall. Und dieser skurrile Prozess könnte Justizgeschichte schreiben. Denn das Schöffengericht wird aller Voraussicht nach das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dabei ist die Geschichte dieses Verfahrens eigentlich banal. Vor einem Jahr hatte der Ehemann das Bild per WhatsApp an zwei Empfänger geschickt, die Ehefrau hatte es später als Symbolbild auf ihr Tablet geladen. Der Grund: In der Familie hatte es Nachwuchs gegeben, das Ehepaar hatte das Bild in Bezug auf die Geburt eines neuen Erdenbürgers "amüsant" gefunden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Der Staatsanwalt hat sehr wohl die Möglichkeit, diesen lächerlichen Sachverhalt mit einer schriftlichen Anmerkung ad Acta zu legen, aber wie gesagt....
Falsch.
Würde er das, würde er sich der Strafvereitelung im Amt schuldig machen.
Geht jetzt ein Streitgespräch anonymer „Rechtskundiger“
(die vllt. das Strafrecht gestreift haben) darüber los, ob ein
Staatsanwalt das Verfahren nicht doch einstellen könnte,
wenn nach seiner Auffassung keine Straftat vorliegt ??
Der nächste >> anonymer „Rechtskundiger“<< tritt auf den Plan. Ist da irgendwo ein Nest?
In diesem Fall gehört der Staatsanwalt wegen fehlendem Hausverstand angeklagt.
"In den Vereinigten Staaten sind alle Anbieter von Messaging-Diensten verpflichtet, verdächtige Fotos, die im virtuellen Kosmos herumschwirren, einer US-Behörde zu melden. Ein standardisiertes Verfahren leitet die Fotos mit Nutzerdaten dann den Polizeibehörden der jeweiligen Heimatländer weiter, in Deutschland dem Bundeskriminalamt."
...
"Die Möglichkeit, das Verfahren bei geringfügigem Verschulden gegen Geldauflage einzustellen, gibt es nicht. Ebenso ist kein "minderschwerer Fall" vorgesehen, anders als bei vielen anderen Verbrechenstatbeständen."
Der Staatsanwalt hat also gar keine andere Wahl.
Nach meinem Empfinden wurde da bei der Gesetzesänderung
in blindem Eifer nicht ausreichend weit bedacht, was man da
beschließt . . . . . .
Der Staatsanwalt hat sehr wohl eine Wahl. Er kann automatisiert und standardisiert vorgelegtes „Material“ als das erkennen, was es ist, nämlich harmlos und nicht der sexuellen Erregungdienend und damit liegt schon gar kein Fall von „Kinderpornographie“ vor, den er behandeln müsste.
(Ein schönes Beispiel für das was uns via KI droht).