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  3. Prozess in Augsburg: Überfall in Bergheim: Das sagt die Opfer-Anwältin zum Urteil

Prozess in Augsburg
30.03.2023

Überfall in Bergheim: Das sagt die Opfer-Anwältin zum Urteil

Nach einem Überfall auf ein Ehepaar in Bergheim ermittelte die Kripo Augsburg intensiv.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

Plus Eine brutale Attacke in Augsburg-Bergheim hatte die Menschen verunsichert und entsetzt. Nun ist der Prozess abgeschlossen. Das Interesse an dem Schuldspruch war groß.

Zwei Monate lang dauerte der Prozess gegen drei Männer, die für eine brutale Attacke im Dezember 2021 auf ein älteres Ehepaar in deren Wohnhaus verantwortlich gewesen waren. Nun gibt es ein Urteil. Die drei Täter müssen zwischen sieben Jahre und sieben Jahre und neun Monate in Haft. Es ist ein Schuldspruch, mit dem die 8. Strafkammer des Landgerichtes Augsburg deutlich über den Vorstellungen der meisten Verteidiger liegt – aber deutlich unter jenen der Staatsanwaltschaft. Die bekannte Opferanwältin Marion Zech, die zusammen mit Tobias Bomsdorf die Ehepartner, die bei dem Überfall schwer verletzt wurden, vertrat, sagt, wie sie das Urteil einschätzt.

Der Vorsitzende Richter Franz Wörz arbeitete in der mündlichen Begründung zum Schuldspruch gut zwei Stunden lang heraus, warum seine Kammer Haftstrafen in dieser Höhe verhängt hatte; das Gericht nahm sich also außergewöhnlich viel Zeit. Die Staatsanwaltschaft hatte am vorherigen Verhandlungstag deutlich höhere Haftstrafen jeweils zwischen zehn und zwölfeinhalb Jahren Gefängnis gefordert, unter anderem wegen versuchten Mordes, die Anwälte plädierten teils auf Bewährungsstrafen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

29.03.2023

Das Einzige, was ich hierin erkennen kann, ist, dass die Straftäter sehr human und zurückhaltend verurteilt wurden. Und das Ganze dann noch unter Berücksichtigung von möglicherweise zu gewährenden vorzeitigen Entlassungen, na, den Rest kann sich jeder selbst ausrechnen. Leider bestätigt sich wieder der Eindruck, dass sehr sehr human Gerichtsurteile gefällt werden.

29.03.2023

Selbst diese Strafe ist für ein solch perfides und niederträchtiges Verbrechen an zwei alten Menschen viel zu milde und ist weder abschreckend, sondern wirft mal wieder ein schlechtes, besorgniserregendes Bild auf unsere "Justiz-Mühlen". Alles, was auch nur irgendwie, und wenn noch so abstrakt, strafmildernd sein konnte, wurde krampfhaft zusammen gekratzt. Allein die Tatsache, daß ob der geschilderten und aufgelisteten Grausamkeiten an den alten, wehrlosen Menschen ÜBERHAUPT eine Bewährungsstrafe im Raum stand, bzw. ernsthaft gefordert wurde, spottet jeder Beschreibung und zeigt, wie tief der "Rechtsstaat" im Sinkflug ist.