Zwei Männer und eine Frau baden nackt im Herkulesbrunnen
Drei Personen baden nackt im Augsburger Herkulesbrunnen, drei Freunde schauen ihnen zu – ebenfalls nackt. Die Polizei beendet das bunte Treiben in der Nacht.
Die Freibadesaison in Augsburg ist eröffnet. Und zwar von den Freunden des Nacktbadens. Allerdings war ihr Treiben nicht ganz legal. Sie suchten sich den Herkulesbrunnen als Örtlichkeit aus. Die Polizei fand dies nicht so lustig.
Der Vorfall ereignete sich zu einem Zeitpunkt, als sicherlich die meisten Menschen schliefen und kaum ans Baden dachten. Am Montag gegen 3.40 Uhr beobachtete eine Polizeistreife, dass vier männliche und zwei weibliche Personen komplett entkleidet am Herkulesbrunnen standen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Dass man um 3.40 Uhr in Augsburg eine Allgemeinheit belästigen kann (außer man trommelt oder brüllt rum), kann mir doch keiner erzählen!
Welch Ausbruch an Lebensfreude und Ausgelassenheit - das sollte sofort geahndet werden!...nicht auszudenken, wenn da jemand, der seine sinnfreien Auto-Stadtrunden dreht, gestört oder gar abgelenkt wird!
Genauso sinnvoll wie sich tagsüber auf irgendwelche Straßen zu kleben. Nur deutlich mehr unterhaltungswert :-)))))))))
Das wäre auch so eine Situation, wo man angekündigt 3 Minuten später noch mal vorbeikommen und dann nichts mehr sehen könnte...
Ich fürchte, dass da einfach die Verfahrenskosten die Allgemeinheit der Steuerzahler mehr belästigt, als es dieses Bad je könnte.
§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Hätte man die Beleuchtung der öffentlichen Gebäude und Brunnen ab
Mitternacht ausgeschaltet, wäre Energie eingespart und Ärger vermieden
worden. Niemand hätte diese Aktion gesehen und Niemand hätte sich
daran gestört.
Es war freie Körper in der Freinacht.
Genau, weil die haben um die Uhrzeit sich nicht mehr viele aufgeschreckt.
Und so was ist allemal tolerierbarer als sturzbetrunkene Kinder die in der Mainacht grölend durch die Straßen ziehen, wie in meinem Ort.
Nichts beschädigt, niemanden verletzt.
Es gibt wichtigere Dinge als diese Gaudi.
(edit/mod/NUB 7.2)
Wenn die AA nicht berichtet hätte, wäre das öffentliche Ärgernis wohl gar nicht aufgefallen. Für die vermeidliche Mutprobe eine Benutzungsgebühr des Herkulesbrunnens in Höhe von € 1.000,-- an die "Freinacht-Gaudi-Truppe" in Rechnung stellen und dem Augsburger Zoo, Abteilung: Aquarium, gutschreiben.