Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Zwei Männer und eine Frau baden nackt im Herkulesbrunnen

Augsburg
04.05.2023

Zwei Männer und eine Frau baden nackt im Herkulesbrunnen

Nacktbaden im Herkulesbrunnen, die Polizei störte sich an der Aktion.
Foto: S. Wyszengrad (Symbol)

Drei Personen baden nackt im Augsburger Herkulesbrunnen, drei Freunde schauen ihnen zu – ebenfalls nackt. Die Polizei beendet das bunte Treiben in der Nacht.

Die Freibadesaison in Augsburg ist eröffnet. Und zwar von den Freunden des Nacktbadens. Allerdings war ihr Treiben nicht ganz legal. Sie suchten sich den Herkulesbrunnen als Örtlichkeit aus. Die Polizei fand dies nicht so lustig.

Der Vorfall ereignete sich zu einem Zeitpunkt, als sicherlich die meisten Menschen schliefen und kaum ans Baden dachten. Am Montag gegen 3.40 Uhr beobachtete eine Polizeistreife, dass vier männliche und zwei weibliche Personen komplett entkleidet am Herkulesbrunnen standen. 

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.05.2023

Dass man um 3.40 Uhr in Augsburg eine Allgemeinheit belästigen kann (außer man trommelt oder brüllt rum), kann mir doch keiner erzählen!

02.05.2023

Welch Ausbruch an Lebensfreude und Ausgelassenheit - das sollte sofort geahndet werden!...nicht auszudenken, wenn da jemand, der seine sinnfreien Auto-Stadtrunden dreht, gestört oder gar abgelenkt wird!

02.05.2023

Genauso sinnvoll wie sich tagsüber auf irgendwelche Straßen zu kleben. Nur deutlich mehr unterhaltungswert :-)))))))))

02.05.2023

Das wäre auch so eine Situation, wo man angekündigt 3 Minuten später noch mal vorbeikommen und dann nichts mehr sehen könnte...

Ich fürchte, dass da einfach die Verfahrenskosten die Allgemeinheit der Steuerzahler mehr belästigt, als es dieses Bad je könnte.


§ 118
Belästigung der Allgemeinheit

https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

02.05.2023

Hätte man die Beleuchtung der öffentlichen Gebäude und Brunnen ab
Mitternacht ausgeschaltet, wäre Energie eingespart und Ärger vermieden
worden. Niemand hätte diese Aktion gesehen und Niemand hätte sich
daran gestört.
Es war freie Körper in der Freinacht.


01.05.2023

Genau, weil die haben um die Uhrzeit sich nicht mehr viele aufgeschreckt.
Und so was ist allemal tolerierbarer als sturzbetrunkene Kinder die in der Mainacht grölend durch die Straßen ziehen, wie in meinem Ort.

01.05.2023

Nichts beschädigt, niemanden verletzt.
Es gibt wichtigere Dinge als diese Gaudi.

01.05.2023

(edit/mod/NUB 7.2)

01.05.2023

Wenn die AA nicht berichtet hätte, wäre das öffentliche Ärgernis wohl gar nicht aufgefallen. Für die vermeidliche Mutprobe eine Benutzungsgebühr des Herkulesbrunnens in Höhe von € 1.000,-- an die "Freinacht-Gaudi-Truppe" in Rechnung stellen und dem Augsburger Zoo, Abteilung: Aquarium, gutschreiben.