Ab jetzt zahlen Autofahrer bei Verstößen in der autofreien Maxstraße
Plus Wer ohne Erlaubnis in die Fußgängerzone in der Augsburger Maxstraße fährt, wird mit 50 Euro verwarnt. Von Anwohnerseite kommt Kritik am Verkehrsversuch.
Die nördliche Maximilianstraße entwickelte sich am Sonntag zum Magneten für Passanten und Passantinnen in der Innenstadt: Am Nachmittag waren die Tische der Außengastronomie, aber auch die neuen Sitzbänke in der versuchsweisen Fußgängerzone gut gefüllt. Manche Passantinnen und Passanten spazierten demonstrativ auf der Hauptachse der Fahrbahn, die für den öffentlichen Nahverkehr und für Radelnde nach wie vor freigegeben ist, für Autos aber inzwischen großteils gesperrt ist.
Nachdem die Stadt in den ersten Tagen der neuen Regelung seit 1. Mai ein Auge zudrückte, wird es für Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regeln halten, teuer. Zunächst habe der städtische Ordnungsdienst bei Verstößen nur informiert, sagte Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU). Nun würden auch Bußgelder verhängt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Kfz raus aus historischen Altstädten. Sie sind laut, machen Dreck und brauchen Platz.
Andere bayerische Städte machen es vor, wie es geht.
Was an dem Wort "beispielsweise" haben Sie nicht verstanden, Herr Bernhard S.?
Die Optimalvorstellung der Anwohner sieht so aus, dass sie das alleinige Privileg haben, mit dem Auto durch die Altstadt zu fahren und überall ausreichend Parkplatz haben. Autogerecht und ab 22:00 Uhr Bürgersteige hochklappen? Unter einem Interessensausgleich verstehe ich etwas anderes.
Niemand muss es in der Maximilianstraße aushalten und kann samt Privatfahrzeug aufs ruhige Land umziehen. Es gibt genug Menschen, die sehr gerne unter den neuen Bedingungen wohnen würden.
Am besten die gesamte Innenstadt für den Kraftverkehr sperren. Also auch etwa den Perlachberg u.a. Wozu brauchen Anwohner denn überhaupt Parkplätze? Die können doch den super ÖPNV nehmen, mit der super Deutschen Bahn fahren oder sich von dem Büro der Grünen aus an jeden beliebigen Ort beamen lassen. :D Aber Spaß beiseite. Die Maxstraße war sowieso für den Verkehr uninteressant. Nur den Anwohnern müsste man gerecht werden. Das ansonsten Fußgänger provozieren liegt weniger an der Fußgänger Eigenschaft, sondern daran, dass der Augsburger generell unhöflich und rechthaberisch ist und die Menschen im allgemeinen immer gereitzter und aggressiver werden. Die Hirne schrumpfen, normaler Umgang miteinander wird immer seltener.
Da brauchen sich jetzt Anwohner selbst mit Parkausweis nicht zu wundern. Das sind eben die Vorteile mit seiner Wohnung am Puls des Lebens zu wohnen. Nacht reges Treiben auf der Strasse bis nach Mitternacht, dass man nächtens nur bei geschlossenem Fenster ertragen kann und das Auto entweder abschaffen oder sich in einem Parkhaus einmieten. Habe in Hamburg auf Geschäftsreisen in Elbnähe (Landungsbrücken) das selbst erleben dürfen den Lärm - aber Gott sei Dank gab es am Hotel hoteleigene Parkplätze. Bin dann trotzdem von dort in ein Hotel- Quartier mit ruhigerer Umgebung gezogen, da ich tagsüber einer regelmäßigen Arbeit/Dienst nachgehen mußte.
„ Dummparker“ ?
„Manche Passantinnen und Passanten spazierten
demonstrativ auf der Hauptachse der Fahrbahn“
Dummgänger : - )
Wenn man nicht will, dass Fußgänger auf der "Hauptachse der Fahrbahn" laufen, soll man halt keine Fußgängerzone ausweisen. Durch die Beschilderung haben Fußgäner zwischen Perlach und Herkulesbrunnen nun rechtlich Vorrang im Verkehrsraum. Faktisch lässt man seine Kinder hier aber besser nicht unbeaufsichtigt, da Busse, Taxen, Trams, Lieferverkehr, Fahrradfahrer,... (ja sogar Hotelgäste!) nicht nur nicht Rücksicht nehmen, sondern sich in der sog. "Fahrbahn" weiterhin bevorrechtigt fühlen.
Ein paar Passanten, die hierrauf aufmerksam machen, indem sie in der Mitte der Fußgängerzone laufen, können nicht schaden.
Falls Sie keinen Führerschein haben, hier ein paar Infos:
- Falschparken ist verboten.
- Autos beschmieren ist verboten.
- In Fußgängerzone auf der Straße laufen ist erlaubt.
@Christian S.
Auch die Bürgermeister-Fischer-Strasse ist Fußgängerzone, trotzdem läuft dort niemand demonstrativ bzw. dummdreist in der Mitte der Fahrbahn herum.
Zu Bernhard S.:
Genau deshalb Dummgänger - kläglich, wer in
sowas eine Befriedigung findet . . . . .
Bernhard S.: Genau mein Punkt. Faktisch ist die Bürgermeister-Fischer-Straße damit ebenso keine Fußgängerzone, da Fußgänger im Straßenraum eigentlich bevorrechtigt wären, im Ernstfall aber weggehupt werden. Der Nah- und Radverkehr ist selbstverständlich auf die Achse angewiesen. Faktsich herrscht hier ein Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen 260), schaut halt nicht so schön aus, wie das blaue Fußgängerzonenschild.
Dauerhaft auf der Fahrbahn von 2 Buslinien und zulässigen Taxis zu laufen grenzt an politischen Extremismus.
"Politischer Extremismus" weil man eine Fußgängerzone als Fußgängerzone nutzt? Sowas kann auch nur unserem Peterle einfallen :)
Eine vorsätzliche Missachtung des §1 StVO und des dort zulässigen!! Verkehrs von Bussen, Taxen und Hotelgästen um eine politische Aussage zu treffen - ja das geht in Richtung politischer Extremismus.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zu Christian S.: „ . . . . im Ernstfall aber weggehupt werden.“
Wie oft auch dort als Fußgänger unterwegs, habe ich dies
bislang nicht festgestellt (wie auch keine „Dummgänger“ : - )
Also bitte keine (nach meinem Empfinden) Stimmungsmache. . . . .
Und wer seine Kinder dort unbeaufsichtigt laufen lassen will,
ist mit diesen dort fehl am Platz . . .
@Christian S.
Dieses Urteil des VGH München widerspricht Ihrer Einschätzung der Rechtslage:
https://rewis.io/urteile/urteil/vhy-22-04-2016-10-zb-152018/
"Es ist davon ausgegangen, dass selbst dann, wenn der Kläger gegenüber der Straßenbahn bevorrechtigt gewesen sein sollte und die Straßenbahn zu schnell gefahren sein sollte, er jedenfalls nach § 1 Abs. 2 StVO hätte auf sein Vorrecht verzichten müssen, um nicht sich selbst und die Insassen der Straßenbahn zu gefährden."
Nicht auszuschließen also, dass "Dummgängerei" eventuell sogar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet wird.
"§ 1 Grundregeln"
In denen Peterle noch kräftig Nachhilfe benötigt:
"In einer Fußgängerzone haben Fußgänger immer Vorrang" und "Da Fußgänger Vorrang haben, müssen alle anderen Verkehrsteilenehmer in einer Fußgängerzone ihre Geschwindigkeit entsprechen anpassen. Ist beispielsweise kein Durchkommen möglich, muss unter Umständen angehalten und gewartet werden." (https://www.bussgeld-info.de/fussgaengerzone/)
Wer muß also auf wen Rücksicht nehmen in einer Fußgängerzone, Herr P.?
@Robert M.
"Ist beispielsweise kein Durchkommen möglich,..."
Das Gedränge der Fußgängermassen in der sehr schmalen und unübersichtlichen Maximilianstrasse dürfte das Durchkommen einzelner berechtigter PKW, Fahrräder und ÖPNV wirklich enorm erschweren.
Zu Robert M.:
Wenn sich nun gar noch Dummgänger und Dummgänger-
Ideologen überall (auf der Straße und in Argumenten) breit-
machen, dann ist ein vernünftiges Miteinander nicht (mehr)
möglich - möglicherweise auch gar nicht gewünscht. . . . .
(„Peterle“ - nur danebenliegendes Alltags-Benehmen oder
Reifeverzögerung?)
"Reifeverzögerung"
Schreibt ausgerechnet der Witzbold, der Fußgänger, die eine Fußgängerzone als solche nutzen, dummdreist als "Dummgänger" bezeichnet…
>> Unter anderem fand sich der Schriftzug "Dummparker" auf der Windschutzscheibe von Fahrzeugen, die unerlaubt im Fußgängerzonenbereich geparkt waren. Zum Teil handelte es sich um Anwohnerinnen und Anwohner mit Parkausweis. <<
Augsburg ist nicht autofeindlich?
Hier sind Parkplätze weggefallen, für Anwohner wurde kein Ersatz geschaffen und der sonst wegen autofahrenden Umlandbürgern aufgeregte Mob krakelt Beleidigungen auf Autos mit Parkausweis...
Ja, man löst keinen Interessenskonflikt, indem man Privatfahrzeuge beschmiert. Der Wunsch nach urbanem Freiraum für Fußgänger und der Wunsch der Anwohner nach Individualverkehr sind nun mal unvereinbar. Den ersten Anspruch halte ich für weitaus legitimer, zumal man sich zum Glück entschieden hat, die zerbombte Innenstadt nach dem zweiten Weltkrieg nicht dem Autoverkehr zu opfern.
Wo und auf wessen Kosten soll denn "Ersatz" für die wegfallenden Stellplätze geschaffen werden? Die einfachste und unbequemste Antwort darauf ist, dass jeder Fahrzeugbesitzer innerhalb der historischen Stadtmauern einen Stellplatz nachweisen muss.
Gender Unwort des Tages: Anliegende.
Ist doch toll. Bisher war man Anlieger oder noch besser das tolle Wort "schwangere Person" , aber vielleicht habe ich in der Schule im Fach Biologie (Männlein/Weiblein) nicht richtig zugehört. Eben von Gestern.
"Gender Unwort des Tages: Anliegende."
Vielleicht sind die "Schreibende" so nett und erklären uns, was die "Anliegende" für Anliegen haben. Vielleicht sind es "Parkplätzinnen" ?