Schulwerk zahlt früherer Maria-Stern-Rektorin hohe Abfindung
Plus Die frühere Leiterin des Gymnasiums Maria Stern in Augsburg hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Nun haben sich die Parteien geeinigt.
Die Trennung von der früheren Schulleiterin des Gymnasiums Maria Stern wird für das Schulwerk der Diözese Augsburg eine teure Angelegenheit. Nach einem Monate andauernden Verfahren einigten sich die Parteien am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht auf eine einvernehmliche Lösung. Sie beinhaltet unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis der früheren Rektorin zum 31. August dieses Jahres beendet wird. Zudem sieht die Einigung eine Geldzahlung des Schulträgers an die langjährige Führungskraft des Gymnasiums vor, die gegen ihre fristlose Kündigung im vergangenen Dezember Klage erhoben hatte.
Um die konkrete Summe wurde in der Verhandlung am Donnerstag länger gerungen, am Ende einigten sich die Parteien auf 215.000 Euro, die das Schulwerk der früheren Schulleiterin zahlen wird. Endgültig abgeschlossen ist das Verfahren noch nicht, da noch der Stiftungsrat des Schulwerks zustimmen muss; es scheint aber angesichts des Ablaufs der Verhandlung unwahrscheinlich, dass der geschlossene Vergleich innerhalb der gesetzten Frist von drei Wochen vom Schulwerk widerrufen wird und der Fall noch einmal vor das Arbeitsgericht kommt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Heißt doch nur im Klartext, dass hier wieder Murks gemacht wurde. Denn wäre die fristlose Kündigung rechtmäßig, müsste man sich nicht mit einem Vergleich vor einem Verfahren drücken!