Anlieger klagt gegen Fußgängerzonen-Versuch in der Maximilianstraße
Plus Ein Gewerbetreibender will eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zum Verkehrsversuch in der Augsburger Maxstraße. Sollte dem Antrag stattgegeben werden?
Der seit Mai laufende Fußgängerzonen-Versuch in der nördlichen Maximilianstraße beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht: Ein Augsburger Gewerbetreibender aus der Maxstraße geht mit einem Eilantrag gegen den Verkehrsversuch vor, weil aus seiner Sicht die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Er habe wegen der schlechteren Erreichbarkeit auch finanzielle Einbußen, weil speziell Kundschaft aus dem Umland wegbleibe, argumentiert der Geschäftsmann. Die Stadt sieht die Sache freilich anders.
Der Ärger des Anwohners ist seit Beginn des Verkehrsversuchs groß. "Die Stadt schlägt mit dem Aussperren von Autos generell einen falschen verkehrspolitischen Kurs ein, bei dem die Maximilianstraße womöglich nur der Anfang ist", so der Kläger gegenüber unserer Redaktion. Seinen Namen in der Zeitung lesen möchte er lieber nicht. Für das Gericht dürfte der politische Diskussionspunkt allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Hier zählen andere Argumente. Wann über den Eilantrag entschieden wird, ließ das Verwaltungsgericht auf Anfrage offen. Was bekannt ist: Das Verfahren läuft bereits seit mehreren Wochen, die Stadt hat inzwischen eine Klageerwiderung abgegeben, in der sie ihre Argumente darlegt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Vielleicht wäre die Klage etwas nachvollziehbarer und
erhellender, wenn der Geschäftsmann nicht ungenannt
bleiben wollte ?
Vielleicht aber gerade auch nicht ?
Diskretion je nach Sparte erstes Gebot ?
(Mehrere erste Äußerungen siehe auch:
"Fußgängerzone Maxstraße: Nach vier Wochen
fällt das Resümee gemischt aus" - 01.06.2023)
Einer, der genug Arsch in der Hose hat, der Stadt mal Zähne zu zeigen. Bin gespannt, wie s ausgeht :-)))))))
Eher einfach nur ein Querulant, der nach einem Sündenbock für sein schon die ganze Zeit immer schlechter laufendes Geschäft sucht.
Das Einzige, was ich in dieser verkehrsfreien Zone vermisse, ist das beständige Brummen der Motoren durch den Parkplatzsuchverkehr.
Nach einer halben Stunde kreisen wurde auch so mancher fündig.
Der Kläger wehrt sich gegen eine Maßnahme, die seine Einkünfte aus seiner schon länger dort ausgeübten Berufstätigkeit gefährdet, die Gegenseite will eine schöne Straße zum Abhängen.
Nicht die Berufstätigkeit ist "gefährdet", sondern die Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit könnten geringer werden. Als Geschäftsmann muss man da gegensteuern (können), und sein Geschäft halt attraktiver machen. Ist man allerdings auf Kunden angewiesen, welche exakt vor dem Geschäft halten/parken müssen/wollen, ist diese Lage in der Innenstadt sowieso in den jetzigen Zeiten nicht mehr haltbar.
Das ist das gute Recht des Klägers. Je nach Art des Geschäfts kann die Strassensperrung wenn auch zeitlich begrenzt den Betrieb extrem stören wie eingeschränkter Lieferverkehr und Abholung von Waren. Manchmal hat man den Eindruck dass die Anzahl von Bürgern, die rund um die Uhr ausreichend Zeit zum Abhängen und Chillen haben stetig größer wird und die ihre Aktivitäten insb. Nachts ausleben.
@JOCHEN H
Wie machen das nur die Geschäfte in der Fußgängerrzone? Da sind viele dabei, welche wahrscheinlich weitaus mehr Anlieferungen und Abholungen haben. Das kann man meist in die Zeiten für Anlieferungen legen und auch so koordinieren. Man kann den Kunden auch einen Lieferservice anbieten, sodass dieser nicht in die Fußgängerzone (hier gesperrte Maxstraße) fahren muss. Ab einer betimmten Preislage kann man das wohl in den Preis mit einbinden. Die Gefahr für diesen Kläger besteht wohl darin, dass eben solche Kunden dann bei den Mitbewerbern, bzw im Onliehandel einkaufen werden. Das kann und soll aber nicht mit einer verkehrsbelegten Innenstadt ausgeglichen werden.
Wenn ich mal ausnahmsweise mit dem Auto in die Stadt muss, parke ich im Parkhaus beim Hotel Maximilian. Nicht
sehr teuer, große Stellplätze und immer was frei.
Also, wo ist da das Problem, wenn in der Maxstrasse ein paar Plätze wegfallen?
Dieser "Geschäftsmann" stellt seine vermeintlichen Eigeninteressen über das Gemeinschaftsinteresse. Er sollte daran denken, dass die überwiegende Zahl seiner Kunden nicht aus dem Umland, sondern aus der Stadt kommt, und sein egoistisches Gebaren vermutlich gar nicht schätzt.
Ihr soziales Gedankengut in Sachen Maximilianstrasse teilen nicht alle Menschen. Wenn ich an einer Strasse wohnen würde, die mein Geschäft beeinträchtigt , hilft nur Wegzug. Auch nicht alle Bewohner erfreut die zusätzlichen nächtlichen lautstarken Besucheraktivitäten d.h. das fortlaufende "Gequake" unter dem Fenster- auch ein Grund wegzuziehen.
"Auch nicht alle Bewohner erfreut die zusätzlichen nächtlichen lautstarken Besucheraktivitäten d.h. das fortlaufende "Gequake" unter dem Fenster- auch ein Grund wegzuziehen."
Direkt unter unserem Schlafzimmerfenster steht so 'ne Bank. Da ist nix mit "fortlaufendem Gequake". Der Parkplatzsuchverkehr oder das Auf und Ab Geprotze der Potenzprothesen waren deutlich störender.
Sie plappern – wieder mal – von Dingen, von denen Sie keine Ahnung haben, Jochen! Warum? Ist Ihnen langweilig?
Wenn Kunden aus dem Umland wegen der Sperrung der Maxstraße wegbleiben, bedeutet das meiner Meinung nach, dass dieses Geschäft nicht so wichtig und/oder unbedingt für Kunden erreichbar sein muss. Es war ja früher schon schwierig, dort einen Parkplatz zu finden, was man an den langsamen auf und abfahren der verschieden Fahrzeuge erkennen konnte. Wer unbedingt in ein Geschäft dort will oder muss, wird einen kurzen Fußweg mit einkalkulieren, bzw. in Kauf nehmen. Für die meisten Besucher ist die Sperrung der Maxstraße ein Gewinn. Der Kläger sollte vielleicht an seinen Service und/oder Attraktivität seines Geschäfts für die Kunden arbeiten. Wenn sein Geschäftsmodell auf die Erreichbarkeit von Autofahrern angewiesen ist, ist diese Innenstadtlage in der heutigen Zeit sowieso falsch.
100% Zustimmung. Der Geschäftsmann kann seine Gewinnspanne erhöhen, indem er mit seinem Büro in ein Gewerbegebiet zieht, sogar weniger Miete zahlt und seiner motorisierten Kundschaft eine optimale Verkehrsanbindung bietet. Die Maximilanstraße war früher einfach nur eine trostlose Pflasterfläche, die vollständig dem Auto geopfert wurde, grau in grau, ein Schandfleck für Augsburg. So sollte es nie wieder sein, nur um ein paar egoistische Einzelinteressen zu befriedigen.
Alternative ist natürlich den Geschäftsbetrieb in der Innenstadt aufzugeben und ins Umland zu verlegen. Das wird dann wohl als Geschäftsrisiko eingestuft für einen Gewerbetreibenden. Steuer brauch er dann auch nicht an die Stadt Augsburg abzuführen.
Immer dieser Mythos vom "zum Einkaufen kommt man nur mit dem Auto" - der übrigens in zig Studien widerlegt wurde. Es gibt doch zudem genug Parkhäuser in der Gegend.
Und warum steht die Person nicht dazu?