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  3. Tödliche Attacke am Kö: Bayern klagt gegen zwei Verurteilte

Augsburg
21.09.2023

Vier Jahre nach tödlichem Schlag am Kö: Freistaat klagt gegen zwei Verurteilte

Ein tödlicher Schlag am Königsplatz sorgte 2019 für Entsetzen. Der Fall wurde auch durch die Videoüberwachung an dem Platz geklärt, die die Gruppe um den Haupttäter erfasste.
Foto: AZ-Archiv

Plus 2019 kam es am Königsplatz in Augsburg zu einer tödlichen Attacke. Nun fordert der Freistaat von zwei später Verurteilten Geld - wegen Verletzungen eines anderen Opfers.

Fast vier Jahre ist es her, dass ein tödlicher Schlag am Königsplatz weit über Augsburg hinaus für Entsetzen und Anteilnahme sorgte. Strafrechtlich ist der Fall längst entschieden: Im November 2020 wurden drei junge Männer verurteilt, der Haupttäter, damals 17, erhielt unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Gänzlich abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung des Vorfalls indes bisher nicht, wie kürzlich eine Verhandlung am Landgericht zeigte. In dem Verfahren geht es nicht ums Strafrecht, es gibt also keine Anklage. Stattdessen verklagt der Freistaat zwei der damals verurteilten Männer auf Schadenersatz. 

Für den Hintergrund des Verfahrens muss man etwas weiter ausholen. Bei der damaligen Auseinandersetzung am Königsplatz gab es zwei Opfer: Den 49 Jahre alten Mann, der an den Folgen des Schlags durch den damals 17-jährigen Haupttäter starb, und einen zur Tatzeit 50-jährigen Freund des Getöteten, der mehrere Brüche im Gesicht erlitt. Im späteren Prozess wurden wegen dieses zweiten Deliktes neben dem 17-Jährigen auch zwei weitere junge Männer verurteilt, damals 18 und 20, die gemeinsam mit dem Haupttäter nach dessen tödlichen Schlag den Freund des Getöteten verprügelt hatten. Der 18-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Beim 20-Jährigen, der zwar bei der Schlägerei nicht getroffen hatte, aber als Mittäter dabei war, wurde die Entscheidung über eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Besonderheit des Jugendstrafrechts. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.09.2023

Es ist nach meinem Empfinden absolut geboten,
dass der Freistaat die verauslagten Heilbehan-
lungskosten („mehrere Brüche im Gesicht“) von
den Schlägern einfordert.
Keine Kostentragung durch das Gemeinwesen,
wenn man schon die Täter fassen konnte. . . . .

21.09.2023

“…das Thema endlich angeschlossen ist”.

Nach so einer Aussage frag ich mich, ob die Täter nur ansatzweise verstanden haben, was sie getan haben. Unfassbar.

22.09.2023

.... und das zeigt für mich auch, dass diese Menschen daraus nichts gelernt haben. Die werden sich dann wohl weiter so asozialen verhalten.