Vermieter zahlt Heizkosten nicht: Stadtwerke prüfen rechtliche Schritte
Plus Mieter eines Hauses in Augsburg zahlen ihre Heizkosten, doch bei den Stadtwerken kommt das Geld nicht an. Nun gibt es eine Zwischenlösung – und einen Strafbefehl.
Immerhin: Im Kalten werden die Bewohner des Hauses in der Haunstetter Straße 21 in der Nähe des Roten Tores in diesem Winter wohl nicht sitzen. Dabei hatte das gedroht, angesichts der ungewöhnlichen Situation. Zwar haben die Mieter die Heizkosten eigenen Angaben zufolge zuverlässig überwiesen, die Vermieterfirma hat diese Summen aber offenbar nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang an die Stadtwerke Augsburg weitergegeben, die als Versorgerin die Wohnanlage mit Fernwärme beliefert. Die Folge: Die SWA haben dem Vermieter zum 30. September den Fernwärmevertrag gekündigt, da es "hohe offene Forderungen" gebe und dieser "getroffene Vereinbarungen" nicht eingehalten habe. Nun wird das Gebäude in einer Zwischenlösung weiter mit Fernwärme versorgt. Allerdings: Die Stadtwerke kündigen gegenüber unserer Redaktion an, rechtliche Schritte gegen die Firma prüfen zu wollen, deren Geschäftsführer bereits ohnehin massiven juristischen Ärger hat.
In dem Fall geht es um die Firma K&K Neues Wohnen aus Königsbrunn, die seit 2019 nach einem Eigentümerwechsel Vermieterin der Immobilie wurde, wie Mieter unserer Redaktion berichteten. Dass der neue Vermieter die Heizkosten offenkundig nicht vollständig an die SWA weiterreicht, erzeugt eine Reihe von Problemen für Mieter wie Versorger. Die Stadtwerke übergeben technisch gesehen die Fernwärme im Keller für ein ganzes Gebäude oder einen Gebäudekomplex und stellen diese Menge dann in der Regel der zuständigen Hausverwaltung oder dem Eigentümer in Rechnung. Heißt: Wohnungsgenau mit den Mietern abrechnen kann die SWA nicht. Die Verteilung der Heizkosten ist eigentlich Aufgabe der Hausverwaltung, die einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung durchgeführt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Heizen wird überbewertet. Schon Frau Dr. Merkel gab zu verstehen, dass man auch Kniebeugen machen kann, wenn es einem kalt ist.
https://www.rnd.de/politik/merkels-tipps-fur-kalte-klassenraume-kniebeuge-und-handeklatschen-7CQJ345YWBPYAYWPIFYLKNTGDM.html
" ... rechtliche Schritte gegen die Firma prüfen zu wollen."
Bleibt die Frage, warum hier großartig zu prüfen wäre. Es liegt ein eindeutiger Vertragsbruch vor. Es gibt offene Forderungen. Was muss eigentlich noch geschehen, bis richtig und offiziell gegen diese Art von Vermietern vorgegangen wird. Aber scheinbar ist man nach wie vor auch der "Rühr mich nicht an"-Schiene. Konsequenzen scheinen nicht opportun zu sein. Wie sich die Mieter dabei fühlen, scheint auch nicht von überragendem Interesse zu sein.