Sprayer besprüht Brücke auf der falschen Seite und landet vor Gericht
Plus Ein Schüler wollte legal einen Schriftzug sprayen, aber er irrte sich an der Örtlichkeit. Vor dem Amtsgericht Augsburg endete die Sache für den 15-Jährigen glimpflich.
Irren ist menschlich, sagt ein altes Sprichwort. Wer sich irrt, kann aber unter Umständen auch vor Gericht landen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Als besonders kurios stellte sich der Fall eines 15-jährigen Schülers heraus, den die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines anderen Verfahrens auch der Sachbeschädigung anklagte, weil er eine Wand unter der Ulrichsbrücke mit einem sogenannten "Tag", also Schriftzug besprüht hatte. Vor Jugendrichter Fabian Espenschied klärte sich die illegale Graffiti-Aktion als Anfänger-Irrtum auf, die am Ende folgenlos blieb.
Vor einem FCA-Heimspiel im Februar, so berichtete der Schüler dem Gericht, hätten er und zwei Kumpel irgendwo legal sprayen wollen. "Wir kauften uns Farbdosen und schauten dann im Internet, wo Graffitis in Augsburg erlaubt sind." Man sei auf die Ulrichsbrücke, also die Lechhauser Brücke, gestoßen und habe dann begonnen, einen Schriftzug an eine Wand unter der Brücke zu sprühen. "Wir wurden gar nicht fertig, da kam schon die Polizei", erzählt der 15-Jährige. Und dass man völlig überrascht gewesen sei. "Wir dachten doch, dass das legal ist."
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