Mordversuch auf der B17: Autofahrer erhält noch höhere Haftstrafe
Plus Der Fall um einen als Unfall getarnten Mordversuch auf der B17 ist vor dem Augsburger Landgericht neu verhandelt worden. Das Urteil fällt noch schärfer aus.
Der furchtbare Verkehrsunfall geschah im morgendlichen Berufsverkehr. Auf der B17 wurden im März vor zwei Jahren Autofahrer Zeugen, wie vor ihnen ein Pkw von der Fahrbahn abkam und mit hoher Geschwindigkeit auf einen Baum prallte. Es sei ein Wunder, sagten später Unfallhelfer aus, dass beide Insassen lebend geborgen werden konnten. Die Frau sitzt heute im Rollstuhl. Ihr damaliger Ehemann, der am Steuer saß, wurde am Donnerstag vor dem Augsburger Landgericht eines Mordversuchs sowie der gefährlichen und schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Strafmaß fiel deutlich höher aus als im Ersturteil im vergangenen Jahr. Damals hatte der Mann eine zehnjährige Haftstrafe erhalten.
Der 51-Jährige, heute gehbehindert, wurde nun im neuen Prozess zu 13 Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil aufgrund einer eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft in Teilen aufgehoben. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass die zunächst zuständige 8. Strafkammer den Angeklagten nur wegen gefährlicher nicht aber wegen schwerer Körperverletzung verurteilt hat. Ein Unterschied, der sich auf das Strafmaß auswirkt.
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