Jesiden-Prozess: Landgericht verurteilt Vater und Bruder zu Haftstrafen
Im Berufungsverfahren um einen angedrohten Ehrenmord an einer Jesidin ist in Augsburg jetzt das Urteil gefällt worden. Der Prozess bot Einblick in eine Parallelwelt.
Die beiden Angeklagten, 45 und 24 Jahre alt, nehmen das Urteil gegen sich regungslos zur Kenntnis. Überraschend ist nicht mehr, was hier im Landgericht Augsburg passiert, sie konnten sich auf den Moment vorbereiten. Beide Männer, Jesiden mit irakischen Wurzeln, haben ein 16-jähriges Mädchen brutal schikaniert, geschlagen, erniedrigt. Das Opfer ist die Tochter des 45-Jährigen und Schwester des 24-Jährigen; aus Sicht der angeklagten Männer bestand das Vergehen des Mädchens wohl vor allem in einem Wunsch: darin, ein eigenständiges Leben führen zu wollen. Die 2. Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Claudia Kögel verurteilt den 45-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und seinen Sohn zu einer Haftstrafe von drei Jahren.
Die Richterin sprach in der Begründung von einem "System der Angst", das der Patriarch der Familie erschaffen habe; das Opfer habe ein Martyrium erlitten. Das Urteil kam deshalb nicht mehr überraschend, weil es zuletzt am Landgericht ein Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterin gegeben hatte. Alle Prozessbeteiligten einigten sich auf einen Deal; dem Opfer, das sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet, blieb dadurch eine Aussage erspart - anders als beim erstinstanzlichen Prozess am Amtsgericht. Das Gericht stellte nach den Gesprächen dem Vater eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten bis drei Jahre und sechs Monaten in Aussicht, dem Bruder des Opfers eine Gefängnisstrafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und fünf Monaten. Juristisch ging es unter anderem um gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die geringe Strafe ist eine Verhöhnung des Opfers das lebenslang mit dem Trauma Probleme haben wird.
Für den besonders bockbeinigen und beratungsresistenten wäre eine noch längere Haftstrafe wünschenswert gewesen;(edit/mod/NUB 7.2)
Der Racheengel hat mal wieder gesprochen (kann man nicht sagen).