Mann erpresst verheirateten Sexpartner – und muss Geldstrafe zahlen
Das Augsburger Amtsgericht erlässt einen Strafbefehl gegen den 27-jährigen Angeklagten. Er verlangte Schweigegeld von einem 54-Jährigen.
Kurzer Prozess im Verfahren gegen einen 27-jährigen Angeklagten, der einen 54-jährigen Mann mit intimen Texten zu einem gemeinsamen Schäferstündchen um 300 Euro erpresst hatte: Der Angeklagte muss 1800 Euro Geldstrafe zahlen und Wertersatz in Höhe von 300 Euro erstatten.
Beide Männer sind bisexuell und leben in Beziehungen mit Frauen
Beide Männer, so wurde es am Rande des Verfahrens vor dem Augsburger Amtsgericht bekannt, leben in heterosexuellen Beziehungen: der 54-Jährige als Ehemann und Vater, der 27-Jährige als werdender Vater in Partnerschaft mit seiner Lebensgefährtin. Beide bezeichneten sich bereits im Ermittlungsverfahren der Polizei gegenüber als bisexuell und lebten diese Neigung aus. Im konkreten Fall lernten sie sich über ein einschlägiges Internet-Portal kennen und vereinbarten ein Treffen. Im Vorfeld hatten die Männer via Mobiltelefon mehrere Nachrichten ausgetauscht.
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