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  3. Augsburg: Steinewürfe auf B2 und B17: Lkw-Fahrer muss viereinhalb Jahre in Haft

Augsburg
08.02.2024

Steinewürfe auf B2 und B17: Lkw-Fahrer muss viereinhalb Jahre in Haft

Im Prozess gegen den wegen zehnfachen Mordversuchs angeklagten Lastwagenfahrer soll heute am Landgericht Augsburg das Urteil fallen.
Foto: Lukas Barth, dpa

Der Lasterfahrer, der auf B2 und B17 nördlich von Augsburg Steine auf entgegenkommende Autos geworfen hat, ist verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe.

Im Prozess gegen einen Lasterfahrer wegen Steinwürfen auf Autos in Schwaben ist das Urteil gefallen. Die Strafkammer des Landgerichts verhängte gegen den Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Strafe von viereinhalb Jahren. Damit liegt das Urteil zwischen den Anträgen, die von Staatsanwalt und Verteidiger gestellt wurden. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert, der Verteidiger maximal vier Jahre.

Der Staatsanwalt wertete die Steinwürfe am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg in zehn Fällen als versuchten Mord, zudem sah er mehrere Körperverletzungsdelikte. Der Lastwagenfahrer hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Der Mann wurde beschuldigt, in mindestens zwölf Fällen auf den autobahnähnlichen Straßen B2 und B17 im Norden von Augsburg Steine aus seinem Lkw heraus auf die entgegenkommenden, bis zu 120 km/h schnellen Fahrzeuge geworfen zu haben. Durch die Würfe wurden einzelne Windschutzscheiben zertrümmert und vier Menschen verletzt, allerdings nicht schwerwiegend. Nach Angaben der Ermittler hatte der Berufskraftfahrer eines Bauunternehmens faustgroße, bis zu 100 Gramm schwere Steine benutzt.

Prozess gegen Steinewerfer in Augsburg: Anklage lautete versuchter Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich mehr als 50 Fälle angeklagt. Doch der Großteil der zunächst aufgelisteten Steinwürfe wurde dann vor Prozessbeginn aus der Anklage genommen. Grund ist, dass diese Fälle bei einer Verurteilung nicht mehr wesentlich ins Gewicht fallen würden. Das Gericht wertete die Steinwürfe nun - anders als die Anklage - nicht als Mordversuche. Der Lkw-Fahrer habe, so die Richter, nicht damit gerechnet, jemanden umbringen zu können. Allerdings habe er Körperverletzungen in Kauf genommen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

09.02.2024

Für Walter K., Wolfgang L. und Maria Reichenauer:

https://www.123recht.de/https://www.123recht.de/ratgeber/vor-gericht/BGH-Steinwuerfe-von-Autobahnbruecke-sind-Mord-__a1472.html

Steinwürfe von Autobahnbrücke sind Mord

Natürlich ein Urteil in einem Einzelfall. Mich stört Ihre Bagatellisierung und der Antrieb zu solcher ist klar auszumachen und das finde ich kontraproduktiv.

Es ist üblich bei Gericht, dass die Staatsanwaltschaft von ihrer Einschätzung ablässt, wenn in der Verhandlung deutlich wird, dass das Gericht dieser nicht zu folgen gewillt ist.

Zur Klarstellung: Es geht nicht um die Forderung nach immer höheren Strafen. Es geht um die Klassifizierung der Tat. Diese kann man richtig finden oder falsch auch als juristisch Unbeleckter.
Denn regelmäßig dient unser Rechts- und Strafsystem ja auch dazu, ein Gerechtigkeitsgefühl zu vermitteln. Und wenn die Justiz das nicht schafft, ist das auch nicht unbedingt vorteilhaft.

Viereinhalb Jahre sind kein Pappenstiel, richtig, aber gemessen an Haftstrafen für andere Taten doch recht milde. Dass nichts Schlimmeres passiert ist, war reines Glück. Natürlich ist das billigende Inkaufnehmen des Todes eines anderen ein Konstrukt. Mir persönlich erscheint es aber gerade für einen Berufskraftfahrer evident sein zu müssen, dass ein solcher Angriff zu einem Unfall führen kann und was bei einem Unfall die Folge ist, ist regelmäßig nicht vorhersehbar und man muss mit dem maximalen Schaden rechnen. Beispielsweise Ölspuren auf Fahrbahnen aufzubringen, um zu feixen, wenn verhasste Motorradfahrer stürzen, um dann zu sagen: Ach, ich hätte nicht gedacht, dass da einer sterben kann.... sorry...

Eine klare Einordnung solcher heimtückischen Taten als das was sie sind, kann durchaus zweckdienlich sein, um anderen klar zu machen, dass es sich eben nicht nur um "dumme Ideen", Jux und Frustbewältigungsaktionen handelt.

09.02.2024

Werte Frau Maja S., niemand verharmlost hier diese Taten, weil es durchaus jedem halbwegs vernünftigen Menschen klar ist, was bei diesen Taten alles passieren hätte können. Im Gegensatz zu uns allen hat das Gericht aber wesentlich mehr Wissen über die Taten, der Täter selbst ist mit Sicherheit auch auf seine Zurechnungsfähigkeit untersucht worden. Aus all diesen Dingen inklusive Verhandlung bildet sich dann der Richter oder die Richterin ein Urteil.

Im genannten Fall hätte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes eine höhere Strafe ergeben, was mit Sicherheit zu einer Anfechtung des Urteils durch den Anwalt geführt hätte. Denn offensichtlich hat es keine Belege dafür gegeben, dass der Angeklagte in einer Tötungsabsicht gehandelt hat. Ihm waren offenbar die eventuellen Folgen seines handelns auch nicht bewusst. Somit hat sich das Gericht auf die belegbaren Tatvorwürfe beschränkt und ein entsprechendes Urteil gefällt.

09.02.2024

@Maja S.
es geht nicht um Bagatellisierung oder Verharmlosung einer Straftat. Aber: es gibt den subjektiven Eindruck, dem Sie und einige ansere User nachgeben, und es gibt eine Position des Gerichts, die sich auf die bestehenden Paragrafen im Strafgesetzbuch stützt. Sicher hat das Gericht seine Entscheidung auch begründet. Deswegen bin ich dafür, die Verhandlung und Urteilsfindung den gelernten Juristen und ihren Beisitzern zu überlassen. Was Sie und einige andere Foristen vorbringen, das ist ungefähr so, als bräuchte man eine OP und fragt den Hobbyschneider. Das ist Freizeit-Juristerei. Ich würde mich nicht wohlfühlen in einem Staat, in dem man in einem Zeitungsforum den Daumen heben oder senken lässt.

09.02.2024

Maja S., Sie haben sich mal wieder verrannt. Steinwürfe von Autobahnbrücken sind eben nicht mit dem zu vergleichen, was dieser LKW-Fahrer tat. Die Fallhöhe und die Wucht, mir der der Stein die Frontscheibe trifft, sind völlig unterschiedlich und deswegen sind auch die möglichen Folgen unterschiedlich. Der LKW-Fahrer hat durch die Vielzahl seiner Würfe sogar selbst den Beweis angetreten, dass die Wahrscheinlichkeit, jemand schwer zu verletzen, relativ gering ist. Genauso hat der Richter übrigens auch argumentiert und relativ milde geurteilt. Wäre etwas Schlimmes passiert, wäre auch das Urteil anders ausgefallen.

09.02.2024

@ Wolfgang L.: Aber ein Stein der aus dem Gegenverkehr kommt, hat schon mal 80 km/h in meine Richtung. So schnell wird ein Stein, der von einer Brücke fällt, nicht! Oder hab ich jetzt einen Denkfehler drinnen?

09.02.2024

CHristina M., der Stein fliegt aber nicht frontal auf die Scheibe, sondern kommt von der Seite. Fakt ist, dass trotz 50 Treffern nichts passiert ist. Das wäre bei Würfen von der Brücke wohl kaum so.

09.02.2024

>>Oder hab ich jetzt einen Denkfehler drinnen?<<

Natürlich haben Sie, wie immer… Das Auto steht ja nicht, sondern fährt unter der Brücke durch.

09.02.2024

Man sehe das doch einem

„Seelchen“ mit „Versace-Körper“

- 06.02. so geoutet - ) nach . . . .

08.02.2024

Der Umstand, dass von 50 Taten auszugehen ist und dass dabei nie etwas wirklich Ernsthaftes passiert ist, entlastet den Angeklagten natürlich. Er ist vermutlich irgendwann tatsächlich davon ausgegangen, dass das so weitergeht.
In Wahrheit hätte bereits beim ersten Mal ein tödlicher Unfall passieren können, wenn es dumm gelaufen wäre. Das Urteil ist deswegen nachvollziehbar. Fünf Jahre Haft sind kein Pappenstiel.

08.02.2024

Genau. Es hätte schon beim ersten Mal ein tödlicher Unfall passieren können. Das Urteil ist deswegen eher nicht nachvollziehbar, denn nicht die Vielzahl der Taten macht es zum Mordversuch.

08.02.2024

Maja, wenn Sie bei jeder dummen Aktion, bei der auch ein tödlicher Unfall passieren könnte, einen Mordversuch unterstellen, würden viele Dummköpfe jahrzehntelang im Gefängns sitzen.

08.02.2024

Die Strafe von 5 Jahren ist wirklich lachhaft.
Zum Dank wird er noch in unseren "Nobelgefängnissen" logiert und durchgefüttert. Eine Haft in seinem Heimatland unter dortigen Bedingungen wäre zumindest mehr angebracht.

08.02.2024

>>Zum Dank wird er noch in unseren "Nobelgefängnissen" logiert und durchgefüttert.<<

Sie dürfen sich gerne auch mal "verwöhnen" lassen, dann merken Sie schnell, was wirklich Sache ist. Ich habe jahrelang in der Gefangenenbetreuung mitgearbeitet, von daher habe ich schon etwas Einblick bekommen, was da wirklich abgeht. Zudem ist der Verurteilte 50 Jahre alt und dadurch auch zur Arbeit in der JVA verpflichtet. Von durchfüttern und logieren kann da keine Rede sein, zudem gibt es auch innerhalb der Gefangenen diverse Machtstrukturen, die einem das Leben ganz schön schwer machen können. Eine Inhaftierung ist alles andere als ein Urlaub auf Staatskosten.

08.02.2024

So ein Hampelmann, den Tod von Unschuldigen Menschen Inkaufnehmen nur weil man im Job gelangweilt ist! Ab in den Steinbruch da wirds nicht langweilig!-
@ Maria Reichenauer
Die Strafe ist viel zu mild er hat rund 50 Fahrzeuge angegriffen und den Tod der Insassen in Kauf genommen, mir macht keiner weiß das er das nicht wuste.

08.02.2024

Dafür nur 5 Jahre? ist doch wohl n schlechter Scherz?

08.02.2024

Die vom Staatsanwalt geforderte Strafe ist kein schlechter Scherz, sondern eine Forderung, die aufgrund des Strafgesetzbuchs erfolgt. Was würden Sie denn vorschlagen? Teeren und Federn?

08.02.2024

@Maria Reichenauer: Nein, aber mehrmals Versuchter Mord aus Langeweile verdient mehr als 5 Jahre. Wenn man hier schon für Steuerhinterziehung 3 Jahre bekommen kann, sind die 5 einfach nur eine Frechheit.

08.02.2024

Wir leben in einem Rechtsstaat, Andreas T. und nicht in einer Lynchjustiz, Ludwig B! Der § 315b des StGB gibt Ihnen beiden Nachhilfe im fehlenden Wissen:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html)

Und noch etwas, Andreas T.: Sie dürfen sicher sein, dass sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch das Gericht mehr Hintergrundwissen zum Fall haben wie Sie. Wenn das Gericht vom Mordvorwurf absieht, dann macht es das nicht aus Langeweile. Sondern einfach deshalb, weil die Taten von Gesetz wegen nicht mehr als einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen.

08.02.2024

Ja, @Walter K. - das deutsche Recht, quer über alle Rechtsgebiete, ist für Viele ein Buch mit 100 Siegeln.

08.02.2024

@Walter K: Wer redet denn von Lynchjustiz?
Ich rede davon die Strafe endlich mal dem Verbrechen anzupassen. Dieser Mensch hat 50 mal mit dem Leben anderer Leute gespielt AUS LANGEWEILE!!!
50 mal hätte er ein oder mehrere Leben beenden können.

08.02.2024

Wir leben in einem Rechtsstaat ja. Aber ob nun die Taten lediglich als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder als Mordversuche gewertet werden, mit den entsprechend unterschiedlichen Strafrahmen, da gehen die Meinungen ja offensichtlich selbst bei Gericht auseinander - Staatsanwaltschaft meint Mordversuch - Gericht glaubt dem Angeklagten, dass er nicht für möglich gehalten habe, dass jemand dabei ums Leben kommen könne, ergo nur....

Dass man diese gutmütige Auslegung des Gerichts anzweifelt, scheint mir vertretbar, wenn man sich vor Augen hält, dass bei Autorennen heutzutage auch mit Mordversuch argumentiert wird, obwohl die Rennteilnehmer selbstverständlich davon ausgehen, dass ihnen und ihren heißgeliebten Fahrzeugen nichts passieren wird. Ich denke, dass der LKW-Fahrer einen evtl. Tod der betreffenden Fahrer billigend in Kauf genommen hat. Es war ihm schlicht wurscht, sein Frustabbau war ihm wichtiger. Ich bin in diesem Fall beim Staatsanwalt und kann das Herunterspielen der Taten in den Kommentaren schlecht vollziehen.

Mal ehrlich: Ich werfe mit Steinen auf Fahrzeuge und halte es für ausgeschlossen, dass jemand aus Schreck oder weil er nichts mehr sieht, das Steuer verreißt, von der Straße abkommt... wer soll das denn glauben?

08.02.2024

>>@Walter K: Wer redet denn von Lynchjustiz?
Ich rede davon die Strafe endlich mal dem Verbrechen anzupassen. Dieser Mensch hat 50 mal mit dem Leben anderer Leute gespielt AUS LANGEWEILE!!!
50 mal hätte er ein oder mehrere Leben beenden können. <<

Ich verstehe schon, was Sie meinen, Andreas T. Natürlich HÄTTE es bei diesen Taten auch mehr als nur Verletzte geben können. Aber in unserem Rechtssystem kann man nur für nachgewiesene Straftaten verurteilt werden, und da hatte der Angeklagte einfach nur Glück - und die betroffenen Autofahrer natürlich auch - dass nicht mehr passiert ist. Von daher ist das Urteil auch gerechtfertigt, weil es sich an den nachgewiesenen Tatvorwürfen orientiert hat.

Zu Ihrer Frage von Lynchjustiz: Die Äußerung von Ludwig B. Ab in den Steinbruch wird von mir in dieser Kategorie gesehen.

08.02.2024

@Andreas T
Vielleicht sollten Sie sich mal als Schöffe bewerben, damit Sie sehen und lernen, wie so ein Urteil zustandekommt? Wer nur über zu niedrige Strafen schimpft, sollte sich mehr mit dem Strafgesetzbuch auseinandersetzen. Und ein Gefängnisaufenthalt ist alles andere als ein Urlaub auf Staatskosten, das können Sie mir glauben. Stellen Sie sich einfach vor, Sie sitzen in einem sehr kleinen Zimmer und wenn Sie drin sind, wird zugesperrt. Bis zum nächsten Morgen. Und die Rolle der Mitgefangenen ist auch nicht von schlechten Eltern. Da geht es nicht zu wie im klösterlichen Mädchenpensionat. Und wenn das Tor nach ein paar Jahren wieder aufgeht, haben Sie nichts – wenig Geld, keine Wohnung, wenig soziale Kontakte. Der Weg zurück ist ebenso schwierig wie der Aufenthalt in der Zelle.

08.02.2024

(edit/mod/NUB 7.3)

08.02.2024

@Maria Reichenauer

Ich denke, Sie sind hier auf dem Holzweg. Es geht ja nicht in erster Linie um eine zu niedrige Strafe sondern um die Einstufung der Straftat. Da gab es unterschiedliche Auffassung von Staatsanwalt und Gericht. Also von zwei fachlich kompetenten Stellen. Oder wollen Sie dem Staatswanwalt auch anempfehlen sich als Schöffe zu bewerben, damit er mal sieht, wie Urteile zustande kommen?

Ja, es kommt oft vor, dass Gerichte nicht der Staatsanwaltschaft folgen. Und ebenso kann es vorkommen, dass ein Urteil von einem höheren Gericht aufgehoben wird. Was machen Sie denn dann?

08.02.2024

>>Da gab es unterschiedliche Auffassung von Staatsanwalt und Gericht. Also von zwei fachlich kompetenten Stellen.<<

Wie kommen Sie denn da drauf? Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Klage wegen Mordversuchs eingereicht. Auf Mordversuch steht aber eine weitaus höhere Strafe, als der Staatsanwalt dann in seinem Plädoyer gefordert hat.

>>Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert<<

Das entspricht exakt dem Strafmaß, welches in § 315b StGB vorgesehen ist.

08.02.2024

@Maja S.
ICh bin hier überhaupt nicht auf dem Holzweg. Ich stelle meine subjektive Ansicht aber nicht über die Einstufung dieses Gerichts, denn ich habe keine Akteneinsicht. Nur dann könnte ich beurteilen, ob die Einstufung der Tat korrekt ist oder nicht. Im übrigen ist es generell so, dass die Staatsanwaltschaft die Strafe etwas höher ansetzt als dann im Urteil rauskommt. Was Sie Holzweg nennen ist mein Vertrauen in die Justiz, dass sie den Fall richtig einstuft im Gegensatz zu den vielen Hobbyjuristen hier, die sich einfach das Strafgesetzbuch etwas näher ansehen sollten, bevor sie die Justiz schlecht machen, nach Arbeit im Steinbruch rufen oder einen Gefängnisaufenthalt als Urlaubsvergnügen auf Staatskosten hinstellen.

09.02.2024

@Maria Reichenauer:
Es kann nicht vorhergesehen werden, wie in jedem einzelnen Fall die Fahrer der Fahrzeuge reagiert hätten. In jedem fall wäre es möglich gewesen, dass schwere Unfälle mit Todesfolge passieren.
Und hier kann man nicht von einem 18 Jährigen, der noch "grün hinter den Ohren" ist und das einmalig gemacht hat, sondern von einem Erwachsenen Serientäter der voll im Leben steht.
Was wäre, wenn sie eines der Opfer wären? wären sie dann auch so Verständnisvoll?
Und wir reden hier nur von 50 Anzeigen die Bekannt sind. Mein Chef war auch ein Opfer, der ging aber nicht mal zur Polizei, weil an der Scheibe kein Steinschlag zu sehen war. Die Dunkelziffer dürfte also noch höher sein.
Darum fällt mir Vertrauen in die Justiz in diesem Fall schwer.

Und die Ursache dafür war immer noch Langeweile. Wenn der Beruf als LKW Fahrer nicht fordernd genug war, hätte ich einfach mal nen Jobwechsel Vorgeschlagen. Alternativ gibt es Millionen an Radiosendern, Podcasts, etc. die man sich anhören kann. Ist nicht wie in den 80ern, wo man nur ein paar Lokale Radiosender zur Auswahl hatte. Und wenn das nicht ausreicht, dann geh ich immer noch nicht anderen Menschen mit meiner eigenen Dummheit auf die Nerven, oder gefährde deren Leben.