Jugendliche stoppen Gefangenentransport: Gericht verhängt Freizeitarreste
Plus Drei junge Männer hielten in Göggingen einen Gefangenentransporter auf. Der Grund: Sie kannten den Insassen. Nun hat sie ein Gericht verurteilt.
Die Szenerie erinnert an einen Action-Thriller: Als der Gefangenentransportbus aus der Einfahrt auf die Straße abbiegen will, stehen dort zehn junge Männer. Einer von ihnen legt sich gar auf die Fahrbahn, sodass der Bus nicht weiterfahren kann. Andere gehen zu dem Bus auf die Seite, wo sich der Gefangene befindet und schlagen gegen die Fensterscheibe und Tür. Zudem rufen die Täter wiederholt den Namen des Gefangenen. Der Tatort im vergangenen Juli war allerdings nicht in einer berüchtigten US-amerikanischen Vorstadt, sondern in Göggingen beim Strafjustizzentrum.
Jetzt mussten sich ebendort drei der beteiligten Jugendlichen im damaligen Alter von 15, 16 und 17 Jahren in einem nichtöffentlichen Verfahren vor Gericht verantworten. Ihnen wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die jungen Leute, so wurde bekannt, hatten vor ihrer Tat eine Gerichtsverhandlung besucht, zu der ein Bekannter von ihnen als Zeuge aus dem Gefängnis vorgeführt wurde. Dieser saß ein, weil er wegen Drogenhandels im großen Stil verurteilt worden war. Es handelte sich damals um ein Verfahren, das mit den Vorkommnissen am Drei-Auen-Platz in Augsburg-Oberhausen stand.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Eine Gruppe junger Männer hat versucht, einen kriminellen freizupessen und damit das staatliche Gewaltmonopol in Frage zu stellen. Zugegeben die Aktion war stümperhaft und bestenfalls als Provokation geeignet, um die Reaktionen der Exekutive und der Legislative auszuloten. Die selbe Aktion hätte mit Handfeuerwaffen deutlich mehr Brisanz haben können.
Ich denke unsere sogenannte wehrhafte Demokratie schläft, wenn sie immer nur nach rechts schielt und staatsfeindlichen Angriffen aus allen politischen Richtungen nicht ausreichend Beachtung schenkt.
"Gruppendynamik". Das ist Ironie pur. Die Angeklagten sind alle polizeibekannt, wie zu lesen steht. Wieviel Hilfsmaßnahmen brauchen die noch um "resozialisiert" zu werden.
Das nächste Mal wird dann noch über eine größere Straftat berichtet, welche die jungen Burschen begangen haben und dann wird wieder "resozialisiert". Das Wort könnte man auch zum "Unwort des Jahres" vorschlagen.
Die volle Härte des Gesetzes. Ironie off.
Hilfsdienste und Gesprächsweisungen (das oft leidige Übliche
in vielen Fällen) - ja . . . .
. . . . . . aber die verhängten Freizeitarreste könnten wohl eher
ein wirkungsvoller Warnschuss für mögliche Nachahmer sein
Der Einwand des Rechtsanwalts, dass der Erziehungsgedanke,
der in der Jugendgerichtsbarkeit Vorrang vor dem „Bestrafen“
habe, nicht zu Freizeitarrest passe . . . .
. . . . . passt nicht so recht zu § 16 Jugendgerichtsgesetz . . . .
. . . . ein wirkungsvoller Warnschuss nicht nur
für mögliche Nachahmer sondern auch für
die Täter selbst . . .