Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Rechtsextremer Verdachtsfall: Darum geht es im Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz

Rechtsextremer Verdachtsfall
12.03.2024

Darum geht es im Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz

Für die mündliche Berufungsverhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz hat sich das Gericht gegen den Sitzungssaal und für die große Halle entschieden.
Foto: Guido Kirchner, dpa

Unter Verdacht: Vor Gericht begegnen sich AfD und Verfassungsschutz mit harten Bandagen. Für die Partei steht viel auf dem Spiel.

Wenn man sich Reden von AfD-Politikern anhört oder deren Betragen und Wortwahl in sozialen Netzwerken verfolgt, erhärtet sich schnell der Verdacht, dass diese Partei auf ein anderes Land, eine andere Gesellschaft hinarbeitet. Doch wie gefährlich ist die AfD tatsächlich und wie weit darf der Staat gehen, um die Demokratie vor deren Umsturzfantasien zu schützen? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. 

Im Zentrum des Verfahrens unter dem Titel "Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland" steht das Bundesamt für Verfassungsschutz, das die AfD derzeit als "rechtsextremen Verdachtsfall" eingestuft hat. Damit ist es der Behörde erlaubt, die Bundespartei auch mit geheimdienstlichen Mitteln zu durchleuchten, um herauszufinden, wie tief verankert rechtsextremistisches und verfassungsfeindliches Denken in ihren Reihen ist. Die AfD will diese Überwachung nicht hinnehmen, scheiterte in erster Instanz und ging in Berufung, über die nun verhandelt wird. 

Urteil von Münster hat weitreichende Folgen für die AfD

Relevant ist das Urteil vor allem deshalb, weil es auch perspektivisch weitreichende Folgen für den Umgang mit der AfD hat. Bekommt der Verfassungsschutz Recht, wird er schon bald die Frage beantworten müssen, ob sich eben jener Verdacht, dass diese Partei eine reale Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellt, bestätigt. Falls ja, würde die gesamte AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden. Das könnte am Ende auch die Diskussion über ein Verbotsverfahren neu entflammen. Darüber kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden – nach einem Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Es steht also eine Menge auf dem Spiel. Dementsprechend gereizt war die Stimmung am Dienstag im und außerhalb des Gerichtssaals in Münster. Das Gebäude wurde von der Polizei weiträumig abgesperrt. In der Stadt kam es zu Protesten gegen die AfD, die hier bei der Bundestagswahl 2021 ihr deutschlandweit schlechtestes Ergebnis kassiert hatte. Das Verfahren findet vor dem dortigen Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen statt, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. 

Schon früh war klar, dass der Tag zum juristischen Marathon werden würde. Stundenlang beschäftigten sich die Richter zunächst mit Vorbehalten und Anträgen seitens der AfD, deren Anwalt mit Verweis auf das umfangreiche Aktenmaterial von mehreren Tausend Seiten eine Vertagung forderte. Man habe nicht ausreichend Zeit gehabt, um sich mit den Dokumenten zu beschäftigen, so die Begründung. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Verhandlung wird am Mittwochmorgen fortgesetzt. Das teilte das Gericht am Abend mit.

Lesen Sie dazu auch

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang bezieht Position

Die AfD-Spitze hatte in den vergangenen Monaten immer wieder des Bundesamt für Verfassungsschutz und dessen Präsidenten Thomas Haldenwang attackiert und unterstellt, die Behörde werde als politisches Instrument benutzt, um eine Oppositionspartei auszubremsen. Hintergrund: Haldenwang bezieht als Chef eines Geheimdienstes, der seine Arbeit eigentlich eher im Verborgenen verrichtet, ungewöhnlich klar Position in der Öffentlichkeit. Anfang des Jahres etwa nannte er als Beleg für die Bedrohung der Demokratie in einem Interview die Gleichgültigkeit vieler Menschen "gegenüber dem Erstarken bestimmter Parteien". Klar, welche Partei hier vor allem gemeint war.

AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Rechtsextreme

Offiziell bekennt sich die AfD zum demokratischen Staat. Doch ein Bericht des Bayerischen Rundfunks belegt, wie wenig Wert sie im Alltag darauf legt, sich von radikalen Kräften zu distanzieren. Den Recherchen zufolge arbeiten mehr als 100 Personen aus Organisationen, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextremistisch eingeschätzt werden, für die Bundestagsfraktion und AfD-Abgeordnete. Viele von ihnen gehören der Parteijugend Junge Alternative (JA) oder den Landesverbänden Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an – die alle schon jetzt als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft sind.

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen zu sammeln und auszuwerten, die belegen, ob eine Organisation sich aktiv gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung richtet – oder eben nicht. Zu den möglichen Instrumenten zählen neben der Observation das Mitlesen von Chats oder das Abhören von Telefongesprächen. Auch das Einschleusen von V-Leuten ins Innere der AfD wäre rechtlich abgedeckt. Damit hat der Verfassungsschutz im Zuge des gescheiterten Verbotsverfahrens gegen die NPD allerdings ein Desaster erlebt. In der Partei waren zeitweise so viele staatliche Informanten aktiv, dass es für das Bundesverfassungsgericht später nahezu unmöglich wurde, das Gebaren der NPD unabhängig von den eingeschleusten V-Leuten zu beurteilen. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.