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  3. Abschiebungen von Geflüchteten in Schwaben: Besonders rigide?

Migration
15.04.2024

Schiebt Schwaben besonders rigide ab?

Vor allem in Bayern werden abgelehnte Migranten forciert das Land zu verlassen.
Foto: Daniel Maurer, dpa

Plus Der Bayerische Flüchtlingsrat übt Kritik am strengen Asyl-Kurs Schwabens. Welche Nationalitäten besonders betroffen sind.

In der Asylpolitik wird immer härter durchgegriffen. Erst vergangene Woche machte das EU-Parlament den Weg für strengere Regeln frei, die schnellere Abschiebungen vorsehen. Und auch in Bayern wird forciert, dass abgelehnte Migranten das Land verlassen. Allerdings werde das in den einzelnen Regierungsbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt, kritisiert der Bayerische Flüchtlingsrat. Insbesondere die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Schwaben und Oberfranken sowie das Landratsamt Landshut "fallen sehr negativ auf", bemängelt der Flüchtlingsrat. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wertet steigende Abschiebezahlen als Erfolg, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Irritationen.

"Uns fällt in der Beratungsarbeit immer wieder auf, dass Ausländerbehörden ihr Ermessen sehr unterschiedlich ausüben", sagt Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Das betreffe Beschäftigungserlaubnisse, die Erteilung von Aufenthaltstiteln und auch Abschiebungen. "Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sind hier besonders viele Irak-Fälle der ZAB Schwaben bekannt geworden, die trotz Integration oder humanitärer Gründe abgeschoben wurden oder werden sollen. Darunter integrierte, in Vollzeit arbeitende Personen, nicht straffällige Personen, Jesiden, auch Familien mit Kindern." Es seien aber nicht nur Menschen aus dem Irak betroffen, fährt Weidhaase fort, sondern auch Afghanen und andere Nationalitäten. "Besondere Boshaftigkeit gibt es bei Fällen, die sich an die Härtefallkommission wenden und hierfür ihre Pässe abgeben. In solchen Fällen entzieht die ZAB Schwaben dann die Duldung und damit auch die Beschäftigungsmöglichkeit."

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21.04.2024

"Im vergangenen Jahr wurden aus dem Freistaat 2364 Menschen abgeschoben, rund 40 Prozent davon waren nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen rechtskräftig verurteilte Straftäter."
Ich stehe der Hilfe für Flüchtlinge und in Not geratener Menschen sehr positiv gegenüber. Aber dass in diesem Artikel bemängelt wird, dass geltendes Recht durchgesetzt wird verstehe ich nicht. Und dass Menschen die zu uns als Hilfesuchende kommen, dann so schwere Straftaten (also keine kleinen Bagatelldelikte) begehen, dass sie verurteilt werden, abgeschoben werden ist doch sehr nachvollziebar. Was gibt es da zu kritisieren?
Berichterstattung sollte doch etwas weniger effekthaschend und mehr informativ und einigermaßen neutral sein.

21.04.2024

Dem kann ich nur zustimmen. Wenn geltendes Recht durchgesetzt wird und jemand mit diesem Recht ein Problem hat, dann macht es wenig Sinn, sich über die Exekutive zu beschweren.

21.04.2024

Eigentlich geht es doch her nur um Ausreise - PFLICHTIGE, nicht um irgendwelche ungeklärten Abschiebefälle, die gibts wahrscheinlich auch, werden aber meist aufgebauscht und so dargestellt, als wenn dies die Regel wäre!
Aber bei denjenigen, wo der Bescheid ergangen ist, muss und sollte er schnellstmöglich durchgesetzt werden.
Wenn jetzt eine Behörde aktiv und schnell abschiebt, fällt diese negativ auf?!?
Negativ ist die Behörde, welche einen Bescheid nicht bzw. zu zögerlich ausführt, den Ausreise-Pflichtigen dabei das Gefühl gibt, doch nicht oder noch nicht abgeschoben zu werden und dieser dann u. U. auch noch abtaucht.
Warum sind den so viele "Flüchtlinge" bei uns?
Wir haben ein sehr humanes Asyl-Recht, was sehr oft von Nicht-Asylberechtigten, teils extrem, ausgenutzt wird; u.a. durch lange Einspruchsverfahren gegen jedes Urteil, was dann eben Jahre dauern kann.
Bis dahin fließt "reichlich" (im Sinne der Bewerber) Geld für diese Asylbewerber.

16.04.2024

@Wolfgang L: das hat nichts damit zu tun, dass die Statistik stimmen muss. Der Asylbewerber durchläuft ein rechtsstaatliches Verfahren. Der Asylantrag wurde vom BAMF abgelehnt, der Asylbewerber klagt gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht, das Verwaltungsgericht weist die Klage ab, der Asylbewerber hat kein Bleiberecht bekommen, so einfach ist das. Die Mehrheit der Asylbewerber stellt aus wirtschaftlichen Gründen einen Asylantrag und das sind beileibe nicht die heiß ersehnten Fachkräfte. Die wenigsten haben eine fundierte Ausbildung, geschweige denn eine ausreichende Schulbildung. Asyl ist nun mal für politisch verfolgte Menschen gedacht. Schauen Sie doch mal im Grundgesetz nach, Artikel 16 a GG. Da hilft es auch nicht, wenn der abgelehnte Asylbewerber gut integriert ist und einer Arbeit nachgeht. Abschiebungen werden nicht willkürlich durchgeführt, die Ausländerbehörden handeln nun mal nach den gesetzlichen Vorgaben, da gibt es fast keinen Ermessensspielraum. Jeder abgelehnte Asylbewerber hat die Möglichkeit, freiwillig mit Starthilfen und anderen staatlichen Förderungen in sein Heimatland zurückzukehren, um sich dort wieder eine Existenz aufzubauen.

16.04.2024

Es kann gar nicht regide genug abgeschoben werden denn wer nachweislich keinerlei Aufenthaltsberechtigung hat geschweige einen Asylanspruch erheben kann hat unverzüglich dieses Land zu verlassen. Jede andere zivilisierte Nation auf dieser Welt handhabt das genau so und es ist partout nicht einzusehen warum wir das anders zu sehen haben nur weil das gewissen Kreisen nicht in ihre Agenda passt.

16.04.2024

...nur mal zur Klarstellung.....
Die Ausländerbehörden entscheiden nicht über das Asylverfahren - das ist Sache des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Das ist eine Bundesbehörde mit Außenstellen z.B. auch in Augsburg. Dort erfolgt die Anhörung und letztlich auch die Entscheidung.
Die Ausländerbehörde setzt das um was dort entschieden wird.
Gegen diesen Bescheid kann er Asylbewerber beim Verwaltungsgericht Einspruch einlegen und es beginnt ein entsprechendes Verfahren bei dem am Ende ein Richter darüber befindet das BAMF alle vorgetragenen Asylgründe auch bewertet und berücksichtigt hat und/oder ob Verfahrensfehler gemacht wurde. Wird der BAMF-Bescheid bestätigt ist die Folge eine begründete Abschiebung.

16.04.2024

Es geht hier aber nicht um das Asylverfahren, sondern um das Abschiebeverfahren und das liegt sehr wohl bei den Ausländerbehörden. Dort werden die Ermessensspielräume sehr unterschiedlich genutzt. Die tragischen Geschichten über Einzelfälle in der Presse belegen diese teilweise willkürlich anmutenden Entscheidungen.
Manchmal bekommt man den Eindruck, dass v. a. diejenigen abgeschoben werden, die hier ein geregeltes Leben führen und integriert sind; die anderen tauchen ab, wenn sie merken, dass etwas droht. Aber die Statistik muss eben stimmen.

16.04.2024

Ich schließe mich voll und ganz der Antwort von Herrn WOLGANG L. an ich bin der gleichen Meinung!

16.04.2024

Wer keine Aufenthaltsberechtigung hat, muß das Land verlassen. Was soll daran falsch sein?

16.04.2024

Unsere Politiker sollten ihre durch sie selbst erlassenen Gesetze doch mal endlich durch die Exekutive vernünftig umsetzen lassen und ansonsten sollten Dienstaufsichtsbeschwerden und Verfahren wegen vermuteter Rechtsbeugungen mal verstärkt ins Auge gefasst werden. Es wird immer von Verbraucherschutz geredet, ein Bürgerschutz wäre mal angebracht. Der Bürger müsste das Recht bekommen, darauf zu klagen das aktuelle Gesetze vom Staat auch angewendet und nicht durch weitere Verschwendung von Steuergeldern einfach ausgesessen werden.

16.04.2024

"... Schwaben und Oberfranken sowie das Landratsamt Landshut "fallen sehr negativ auf", bemängelt der Flüchtlingsrat."
So, so, da wird bemängelt, dass Gesetzte umgesetzt werden. Welch eine verkehrte Welt. Kann ja nur noch bergab gehen.