Augsburger Polizei registriert erste Verstöße gegen neues Cannabis-Gesetz
Kiffen ist erlaubt, doch weiter gelten Auflagen – und gegen die wird in Augsburg verstoßen. Zwei Bereiche fallen auf.
Ein Sonntagabend Mitte April, 20.20 Uhr, Schauplatz Bärenwirt-Kreuzung. Ein 19-Jähriger ist mit seinem Fahrrad auf der Kaltenhoferstraße unterwegs. Auf Höhe der Donauwörther Straße prallt er gegen ein Auto, das in diesem Moment die Kreuzung überquert. Die Polizei stellt erstens fest, dass die Ampel des Radlers möglicherweise Rot zeigte. Und zweitens, dass der 19-Jährige offenbar unter Cannabis-Einfluss stand. Gegen den Mann laufen nun Ermittlungen, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Es ist nicht der einzige Fall, der die Polizei derzeit im Zusammenhang mit Cannabis beschäftigt – trotz der Teil-Legalisierung, die Anfang April in Kraft trat.
Neues Cannabis-Gesetz: Kontrollen in Augsburg sind schwierig
Besitz und Konsum von Cannabis sind seit 1. April grundsätzlich straffrei, auch Privatanbau ist möglich. In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm bei sich haben, diese jedoch nicht automatisch immer und überall konsumieren. Es gilt unter anderem ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen. In Fußgängerzonen ist der Konsum von 7 bis 20 Uhr verboten, Plänen der bayerischen Staatsregierung zufolge soll Selbiges grundsätzlich auch für Volksfeste und in Biergärten gelten.
Diese so junge wie teils unübersichtliche Regellage macht sich auch in Augsburg bemerkbar, wie Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) auf Anfrage mitteilt. "Seitens der Stadt Augsburg wurden bislang keine Verstöße festgestellt, da wir auch die Beobachtung machen, dass bei dem Thema richtigerweise noch seitens der Bürgerinnen und Bürger große Vorsicht herrscht, um auch keine Übertretungen zu begehen." Die neuen Regeln befänden sich "spürbar erst in der Phase des Beginns". Im Fokus des Ordnungsamts stünden derzeit vor allem die Bereiche um Schulen und Kindergärten. Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate sagt Pintsch, die "teilweise unscharfen Regelungen" – etwa die exakte Bestimmung der Schutzzonen – dürften "den Vollzug und die Anwendung des Gesetzes erschweren". Gleichwohl werde man es "pflichtgemäß und rechtmäßig umsetzen".
Polizei meldet Auffälligkeiten bei Minderjährigen und im Verkehr
Ein Polizeisprecher berichtet von "vereinzelten Verstößen" gegen das Cannabis-Gesetz. Dabei falle die "Häufigkeit von beteiligten Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben", auf. Bei Minderjährigen sei zuletzt etwa der Besitz von Kleinstmengen Cannabis, jedoch in einem Fall "der Besitz einer Menge von über 50 Gramm Cannabis festgestellt" worden. Und auch eine weitere Auffälligkeit hat die Polizei registriert. "In einigen Fällen konnten im Zusammenhang mit Verkehrskontrollen bei Fahrzeugführern drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden", heißt es. Eine Folge ist eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Offenbar werde der Zeitraum zwischen Konsum und Rückkehr zur Fahrtauglichkeit von vielen falsch eingeschätzt. Man appelliere deshalb "inständig, sich nur dann hinter das Steuer zu setzen, wenn man zweifelsfrei fahrtüchtig ist."
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