Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Cannabis im Straßenverkehr: Regierung plant neuen THC-Wert

Cannabis-Legalisierung
19.04.2024

Das plant die Regierung für kiffende Autofahrer

Cannabis am Steuer? Die Polizei kontrolliert künftig wohl auch die Einhaltung eines neuen THC-Grenzwertes.
Foto: Fabian Sommer, dpa

Exklusiv Nach der Cannabis-Legalisierung soll nun ein neuer Grenzwert für THC im Blut eingeführt werden. Wer trinkt und kifft, darf gar nicht nicht ans Steuer.

Ungeachtet aller Widerstände ist die Cannabis-Legalisierung wie von der Regierung geplant Anfang April in Kraft getreten. Nun soll ein neuer Grenzwert für das Fahren unter Einfluss von Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr eingeführt werden. In einem ersten Entwurf des Gesetzes, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es, dass künftig eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat.

Bisher gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht, Fahren unter Cannabiseinfluss war komplett verboten. Die Nachweisgrenze dafür lag bei 1 ng/ml. Der neue Grenzwert beruht auf den Empfehlungen einer Expertenkommission, die davon ausgeht, dass bis zu einem Wert von 3,5 ng/ml kein allgemeines Unfallrisiko zu erwarten ist. Autofahren sei bis dahin vergleichbar sicher oder unsicher wie mit einem gesellschaftlich und politisch tolerierten Alkoholgrenzwert von 0,2 Promille.

Autofahren: Wer THC als Arznei nimmt, muss keine Strafe fürchten

Häufige Nutzer von Cannabis weisen häufig einen höheren THC-Wert im Blut auf, obwohl der letzte Konsum schon länger zurückliegt. Auch sie müssten bei einem Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht mehr fürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, obwohl sie aktuell kein THC konsumiert haben. Der Grenzwert gilt allerdings nicht für Personen, die THC in Form einer vom Arzt verschriebenen Arznei zu sich nehmen. 

Video: AFP

Neu kommt ebenfalls ein Abschnitt ins Straßenverkehrsgesetz, der den gleichzeitigen Konsum von THC und Alkohol ins Visier nimmt. Wer sich ans Steuer setzt, obwohl er THC und Alkohol konsumiert hat, kann dafür künftig mit einer Geldbuße von bis zu 3500 Euro bestraft werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits bei der Vorstellung des Expertenberichts Widerstand gegen die Gesetzesänderung angekündigt. Die bayerische Polizei werde bereits jetzt bei Verkehrskontrollen verstärkt auf Drogeneinfluss achten. Spezielle Schnelltests dafür seien in ausreichender Anzahl vorhanden, sagte er unserer Redaktion damals.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.

19.04.2024

"Der Grenzwert gilt allerdings nicht für Personen, die THC in Form einer vom Arzt verschriebenen Arznei zu sich nehmen."

Der entscheidende Satz für Patienten, die bisher genaugenommen ja in der Luft hingen.

19.04.2024

Ja, ich hätte dazu nur auch gerne ein Quelle, da meine Partnerin als Cannabis-Patientin betroffen ist und sehr unsicher ist, was das Autofahren angeht. Aber ich zeige ihr das hier morgen mal. Beruhigt sie evtl. schon etwas.

20.04.2024

#Benjamin M.

Das muss noch durch den Bundestag und ich vermute da wird es durchaus auch um einen zeitlichen Zusammenhang gehen.
Mein Neurologe sagt erst 7-8 Std nach Einnahme was problemlos steuerbar ist wenn es nur abends genommen wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Patienten völlig frei jederzeit fahren dürfen, vor allem die die es öfter am Tag brauchen, das könnte schwierig werden.

20.04.2024

Das ist auch stark sortenabhängig. Meine Freundin hat zwei Sortem. irhre "Tagsorte" macht eigentlich nicht "breit", trotzdem würde sie sich so schon nie ans Steuer setzen. Aber natürlich ist sie, wie alle Patienten, derzeit extrem verunsichert...