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  3. Urteil im Böllerwurf-Prozess im FCA-Stadion: Drei Jahre Haft

Prozess in Augsburg
24.04.2024

Böllerwurf-Prozess: Gericht verhängt drei Jahre Haft gegen Haupttäter

Im Prozess um den Böllerwurf beim Bundesligaspiel des FC Augsburg gegen die TSG Hoffenheim im vergangenen November soll heute gegen die vier Hoffenheim-Fans das Urteil fallen.
Foto: Ina Marks

Die Explosion eines illegalen Böllers beim Bundesligaspiel des FC Augsburg gegen Hoffenheim im November forderte zwölf Verletzte. Nun folgte ein strenges Urteil.

Beim Urteil im sogenannten Böllerwurf-Prozess am Landgericht Augsburg flossen viele Tränen - auf der Anklagebank, vor allem aber im Zuschauerraum. Der Gerichtssaal war am Montag bis auf den letzten Platz gefüllt. Angehörige und Freunde der vier angeklagten Fans der TSG Hoffenheim verfolgten die Urteilsverkündung. Dafür waren sie weit angereist. Das Quartett musste sich seit mehreren Wochen für den verheerenden Böllerwurf beim Heimspiel des FC Augsburg gegen die TSG am 11. November des vergangenen Jahres vor Gericht verantworten. Vor allem beim Hauptangeklagten, einem 28-Jährigen, fiel das Urteil verhältnismäßig hart aus, gegen ihn verhängten die Richter eine dreijährige Haftstrafe. 

Die Explosion eines illegalen Böllers beim Bundesligaspiel des FC Augsburg gegen Hoffenheim im November forderte zwölf Verletzte. Nun folgte ein strenges Urteil.
Video: Ina Marks

"Wir hatten es nicht mit einem normalen Fall von Pyrotechnik zu tun, sofern das überhaupt normal ist", sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kern in seiner Urteilsbegründung. Vielmehr habe es sich um einen massiven Sprengstoffvorfall gehandelt, der nicht nur Leib und Leben gefährdet, sondern auch 26.000 Besucher im Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe. "Sie haben die rote Linie deutlich überschritten", so Kern zu den Angeklagten. Er zitierte aus Chatverläufen, aus denen hervorgegangen war, dass den Hoffenheim-Fans die Massivität des verbotenen Mamba-Böllers bewusst gewesen sein muss. "Junge, da wackelt das Stadion", "der reißt ihm den ganzen Arm weg" oder "Mamba-Böller, das ist geisteskrank" hieß es in den Unterhaltungen. "Solche Böller werden teils zur Sprengung von Geldautomaten verwendet", meinte Richter Kern, um die Dimension der Gefahr zu verdeutlichen. Der 28-jährige Hauptangeklagte hatte den verbotenen Böller in der Unterhose ins Stadion geschmuggelt. Er warf den Sprengstoffkörper in der 53. Minute der Bundesligapartie im Gästeblock in Richtung Spielfeld.

Augsburger Staatsanwalt: Böllerwurf im FCA-Stadion hätte tödlich sein können

Als das Urteil gegen ihn, der seit fast sechs Monaten bereits in U-Haft sitzt, fiel, war aus seinem Gesicht sämtliche Farbe gewichen. Staatsanwalt Gregor Hohenadl hatte zuvor knapp fünf Jahre Haft gefordert. In seinem Plädoyer betonte Hohenadl die Gefährlichkeit des Böllers. "Wir reden hier nicht über einen Silvesterböller, sondern über einen Gegenstand, der, wenn er in der Hand losgeht, die Hand wegreißt, und wenn er an einen Hals trifft, tödlich sein kann." Juristisch ging es um eine Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährliche Körperverletzung. Im Zuschauerraum begannen Angehörige zu weinen, es wurde laut geschluchzt. Kurz in Tränen brach auch der mitangeklagte 35-Jährige aus, als sein Urteil verlesen wurde. 

Bei der Explosion des Böllers in der WWK-Arena wurden mindestens zwölf Menschen verletzt. Die Einsatzkräfte schirmten damals mit einem Sichtschutz Verletzte während der Erstversorgung ab.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Während die Staatsanwaltschaft für ihn wegen Beihilfe zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert hatte, kam der Mithelfer letztendlich mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon. Er war zuletzt an einem Verhandlungstag in Untersuchungshaft genommen worden war, weil er einen Zeugen beeinflusst haben soll. Als die Bewährungsstrafe für ihn verkündet wurde und er somit wieder auf freien Fuß durfte, schien eine Last von ihm abzufallen. Zuvor hatte er in einem letzten Wort noch weinerlich gesagt: "Ich habe Angst, mein Leben zu verlieren, das ich mir so mühsam aufgebaut habe. Ich entschuldige mich von ganzem Herzen." Entschuldigt haben sich letztendlich alle vier Angeklagten. Die 28- und 31-jährigen weiteren Angeklagten wurden ebenfalls der Beihilfe schuldig gesprochen.

Rauch war in dem TSG Hoffenheim Fanblock nach dem Böllerwurf zu sehen.
Foto: Harry Langer, dpa

Einer erhielt ein Jahr und drei Monate Haft, der andere ein Jahr - beides auf Bewährung. Alle drei müssen zudem jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Hauptangeklagte hat bereits 3000 Euro Schmerzensgeld an einen Nebenkläger entrichtet. Der 67-jährige Fußballfan aus Mannheim, der damals auch das Bundesliga-Spiel in der WWK-Arena verfolgte, leidet seit der Explosion unter Tinnitus. Seine Anwältin Marion Zech hielt in ihrem Plädoyer als Nebenklagevertreterin den vier Angeklagten eine Standpauke.

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Zech sprach von einer "riesigen Menge Dummheit". So einen Wurf, sagte sie, könne man nicht kontrollieren. "Das ist völliger Quatsch. Und wofür? Um einen Knall zu erzeugen und Aufmerksamkeit zu erregen? Wie krank ist das denn!" Zech betonte, dass es sich bei den Angeklagten um keine Pubertierende handele, sondern um erwachsene Menschen, die im Leben stünden. "Das macht sprachlos." Tatsächlich ist keiner der vier Angeklagten bislang vorbestraft. Sie gelten nicht als Mitglieder der Ultra-Fanszene. Sowohl die Anwältin als auch ihr Mandant erhofften sich von dem Urteil Signalwirkung in der Fußball-Fanszene. "Es schadet nicht, dass andere davon erfahren. Denn auch Pyrotechnik kann in den Stadien gefährlich werden", meinte der Nebenkläger am Rande des Prozesstags. Er hätte sich sogar härtere Strafen gewünscht. Nicht nur er wurde von dem Böller beeinträchtigt.

Mehrere Verhandlungstage am Landgericht Augsburg

Insgesamt wurden mindestens zwölf Menschen verletzt, als der Böller hochging. Ein Kind trug eine tiefe Fleischwunde davon. Meist handelte es sich um Knalltraumata und um Schocks. Unter den Leidtragenden waren fünf Minderjährige. Schüler des Maria-Stern-Gymnasiums hatten bei einem Wettbewerb Freikarten für das Spiel gewonnen, sie hielten sich in der Nähe des Gästeblocks auf. Laut Richter Christoph Kern sei der Böller nur wenige Zentimeter neben zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren detoniert. 

Die Beweisaufnahme in dem Verfahren hatte mehrere Verhandlungstage in Anspruch genommen, eines der wichtigsten Beweismittel war ein Video aus dem Stadion. Die Verteidiger wollen das Urteil nun prüfen. Wahrscheinlich werde man dagegen vorgehen, sagte Michael Kolczkowski, der den Haupttäter verteidigt.

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23.04.2024

Das Urteil erscheint vor allem im Kontext anderer Urteile zu Straftaten hart:

Gruppenvergewaltigung -> Bewährung
Bombe vor AfD-Büro -> Bewährung.

Gäbe es solche Urteile nicht, kann man mit diesem für vorsätzliche mehrfache Körperverletzung leben.

23.04.2024

Thomas T., da Sie wieder mal nur unbewiesene und unbelegte Behauptungen aufstellen, kann man nur mutmaßen: Vergleichen Sie Äpfel mit Birnen, nämlich Jugend- mit Erwachsenenstrafrecht? Oder haben Sie sich die Beispiele nur ausgedacht?

23.04.2024

Ernsthaft jetzt? Sprengstoffartige Böller in einem vollbesetzten Stadion zu zünden, hält Ihren Vergleichen schwerlich stand.

23.04.2024

Die Verteidiger sollen ruhig gegen das Urteil vorgehen. Ob es klug ist, ist eine andere Frage. In der nächsten Instanz kann es auch höhere Strafen geben. Die Urteile sind ja angesichts der Umstände sehr mild ausgefallen. Eigentlich sollten die Angeklagten froh sein, dass sie so davonkommen können...

22.04.2024

Die anderen drei hätten nicht "nur" eine Bewährungsstrafe kriegen sollen. Wenn meine Tochter schon sieht, das Pyrotechnik gezündet wird, bekommt sie Panik. Selbst wenn sie die Auswärtsspiele sieht wo unsere eigenen FANS zündeln, schaut sie weg. Wir waren selber im Stadion im November und es war einfach nur furchtbar weil man im ersten Moment gar nicht wusste, was passiert da eigentlich gerade.
Anfeuern ja aber keine Pyrotechnik oder sonstiges. Da geht einfach gar nicht.

22.04.2024

Hier wird zurecht ein Präzedenzurteil gefällt werden, um solchen Schwachsinn vorzubeugen bzw. zu verhindern. Geld und Gefängnisstrafe, U-Haft wird angerechnet werden und Angeklagte darf nachhause.
Hoffentlich hilft´s und verbessert auch den Sicherheitsdienst am Stadion?

22.04.2024

Es gehören hier endlich härtere Strafen her, um auch den Pyro und Böllerfans klar zu machen, was sie da für einen Mist anstellen. Gerade auch deswegen gehe ich zu keinem Auswärtsspiel des FCA mehr. Man muss bei Zugfahrten und Stadionbesuchen mittlerweile Angst um die Unversehrtheit haben.

22.04.2024

Tja, auch im heimischen Stadion weiß man nicht, mit welchen Trotteln man da zusammenkommt! ...ob nun irgendwelche enthirnten Pyro- und Boller-Boys im Stadion oder entsprechende herumballernde Cops vor dem Stadion...

23.04.2024

>>Martin D.<< "der entsprechende herumballernde Cops vor dem Stadion..."
So einen schwachsinnigen Hinweis sollten Sie sich sparen. Die Polizei macht einen guten Job und darf sich mit dem Gesindel im Stadion beschäftigen, das besoffen oder aus anderen Gründen Probleme provoziert. Durch die Polizei ist es erst möglich, dass echte, friedliebende Fans in Ruhe ihren Lieblingssport genießen können. Die Polizei hat dafür Respekt und nicht solche Quatschkommentare verdient. Klar, da ist mal ein Fehler passiert - und toll, dass Sie, Herr D., in Job noch nie einen Fehler gemacht haben.

23.04.2024

@Johann K: "schwachsinnig" war in erster Linie das Herumfuchteln mit einer scharfen Waffe. Der Kollege sollte nochmal zurück in den Grundkurs Waffenhandhabung geschickt werden! Wenn man Menschen mit Waffen und entsprechenden Rechten ausstattet, sollte dafür auch die geistige Reife vorhanden sein. Derartige "Fehler" beim Rumblödeln kann auch Menschenleben kosten! Da war jede Menge Glück im Spiel, dass es bei diesem Vorfall nur Sachschäden gab!

23.04.2024

>>Martin D.<< Ja der Polizist hatte Glück, aber er hat einen Fehler gemacht und war leichtsinnig. Aber die Schwachköpfe, die Spiel für Spiel mit Pyro und Böller ins Stadion gehen, sollten allein schon wegen Besitz und Einsatz von Sprengstoff hart bestraft werden. Die Einsatz passiert tausendfach Woche für Woche und hat mit Fansein nichts zu tun. Ich hoffe nur, dass diese Verurteilten auch noch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das kann tausende kosten und dann ist sein Leben ruiniert, genauso, wie der bleibende Tinitus des Opfers des 67 jährigen. Und wer weiß, was Polizisten heute aushalten müssen, der schreibt nicht so viel Unsinn wie Sie......Und die Opfer hier waren auch Kinder..... aber wahrscheinlich haben Sie keine, dann können Sie sich auch nicht in eine solche Situation hineinversetzen.

23.04.2024

Michael S: Tja, da liegen Sie gleich in mehrfacher Hinsicht falsch. Mein Kind war sogar an jenem Tag im Stadion. Der laute Knall war auch für Sie total verstörend. Dass es Idioten gibt, die glauben, derartige Aktionen hätte auch nur im Geringsten irgendetwas mit "Fankultur" zu tun kann nunmal ganz und garnicht andere mehr als nur dämliche Spielereien mit geladenen und entsicherten (Kurz-)Waffen rechtfertigen - oder legen Sie etwas geringere Maßstäbe an das Verhalten von Polizisten im Dienst an, als an das von sogenannten "Fußballfans" in ihrer Freizeit?? Eventuell fällt Ihnen doch noch der Unsinn auf, den Sie hier loslassen, um dieses potentiell lebensgefährdende idiotische Verhalten des Polizeibeamten zu verharmlosen?!

23.04.2024

Da war es Martin D. nach meinem Empfinden wohl
ein Bedürfnis, einen verallgemeinernden dummen
Spruch, bei dem ich eine gewisse „geistige Reife“
vermisse, gegen die Polizei loszulassen . . . .

23.04.2024

Nanana, Herr Günter S: Lässt da jemand etwa exaktes Lesevermögen vermissen? So, wie es nicht nur Pyro- und Böller-Boys unter den "wirklichen" Fans gibt, so gibt es auch nicht nur herumballernde Cops unter den "verantwortungsvollen" Polizeibeamten...was Sie da alles so rein interpretieren, um einem dummen Spruch den Weg zu ebnen...?!

24.04.2024

Ja Martin D.,

warum nicht gleich so - aber es war doch verallgemeinernd dumm,
wie ich weiterhin meine, von „Trotteln“ und „entsprechend herum-
ballernde Cops“ (Mehrzahl!) Ihre Rede . . . .

24.04.2024

@Günter S: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Da war alles im Plural gehalten, technisch und faktisch hat auch nur ein "Fan" den -Mamba-Böller geworfen, wie auch nur ein "Polizist" herumgeballert hat...ermittelt wurde in beiden Fällen erstmal gegen mehrere Personen. "Neben dem 27-Jährigen werden laut Bereitschaftspolizei auch vier weitere Polizeibeamte „zunächst nicht mehr im USK eingesetzt“. Klar ist auch, diese Vorfälle sind nicht die ersten und einzigen "Verfehlungen" - weder von sogenannten Fans noch von Polizisten.

22.04.2024

Die Angeklagten können ruhig heulen , das berührt niemand. Ach und sie haben Angst um ihre Zukunft. Erst großes Maul und jetzt jammern. Aber zwei von ihnen sind ja schon in den Genuss eines Aufenthalts im Gefängnis gekommen und hatten Zeit sich einzugewöhnen. (edit/mod/NUB 7.2)