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Neue Gesetze
01.11.2018

Sophie Anna statt Anna Sophie? Sie können jetzt Ihre Vornamen tauschen

Zum Monatsbeginn sind diverse Gesetzesänderungen in Kraft getreten.
Foto: Christian Charisius, dpa (Symbol)

Auch ab 1. November 2018 treten neue Gesetze und Änderungen in Kraft. Was sich für Verbraucher in Deutschland ändert.

Neue Gesetze und Gesetzesänderungen sind zum Beginn eines Monats üblich. Auch zum 1. November 2018 treten in Deutschland wieder einige Neuregelungen in Kraft. Was sich zum Beginn des Monats ändert hier im Überblick:

Reihenfolge von Vornamen kann geändert werden

Zwei Vornamen und man wird immer beim falschen genannt? Dieses Problem lässt sich dank einer Gesetzesänderung ab 1. November 2018 lösen. Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge beim Standesamt jetzt ändern lassen. So wird leichter erkennbar, welcher Name der Rufname ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Ebenfalls nicht ändern kann man die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen geht nicht.

Ryanair: Verschärfte Regeln für das Handgepäck ab 1. November 2018

Passagiere von Ryanair dürfen ab 1. November 2018 zum Normaltarif nur noch ein kleines Stück Handgepäck mit Maßen bis 40 x 20 x 25 Zentimeter mit ins Flugzeug nehmen. Ein zweites muss grundsätzlich gegen eine Gebühr von acht Euro eingecheckt werden.

Für Fluggäste mit normalem Ticket heißt das: Handtasche ja, aber mehr nicht. Schon Rucksäcke könnten zu groß sein. Wer ein zu großes Handgepäckstück ans Gate bringt, muss 25 Euro zahlen. Nur "Priority"-Kunden dürfen weiterhin zwei Stücke in der Kabine haben. "Diese neue Regelung wird das Boarding beschleunigen und Flugverspätungen reduzieren", sagte Ryanair-Vertriebschef Kenny Jacobs.

Bislang konnten Ryanair-Nutzer zum Standard-Flugpreis ihre Rollkoffer oder andere Taschen in Handgepäckgröße kostenlos am Gate abgeben - doch das kostete viel Zeit. Teils bis zu 120 Gepäckstücke mussten so kurz vor dem Abflug noch abgefertigt werden, teilte das Unternehmen mit. Damit ist ab 1. November endgültig Schluss.

Ehe für alle kann ab 1. November 2018 richtig erfasst werden

Die Ehe für alle kommt mehr als ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Ab dem 1. November 2018 kann sie auch in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau". Das ist nun korrigiert, beide Partner werden ab 1. November 2018 als "Ehegatten" erfasst.

Nutzfahrzeuge über 3.5 Tonnen nur noch mit Notbremsassistent

Der sogenannte Notbremsassistent soll in Nutzfahrzeugen wie Lkw oder Busse Auffahrunfälle verhindern. Um das zu ermöglichen, warnt das System den Fahrer vor einem zu geringen Abstand zum Vordermann und bremst notfalls auch automatisch ab.

Neufahrzeuge müssen bereits seit November 2015 einen solchen Notbremsassistent an Bord haben. Ab 1. November 2018 ist das System nun eine Zulassungsvoraussetzung für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen. Das berichtet anwalt.de.

Verbraucherschützer können ab 1.11. für Tausende Menschen vor Gericht ziehen

Verbraucherschützer in Deutschland bekommen ab 1. November 2018 die Möglichkeit, stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Dabei hilft ihnen die sogenannte Musterfeststellungsklage. Über sie können Betroffene künftig Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen.

Klagen dürfen allerdings nur bestimmte Verbände. Wer mitmachen will, muss sich in ein Klageregister eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen - damit soll dubiosen Abmahnvereinen von Vorneherein ein Riegel vorgesetzt werden.

Die erste Musterfeststellungsklage reichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Diesel-Skandal gegen Volkswagen bereits in der Nacht auf 1. November ein. (AZ)

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