Silvesterböllerei: Auf diese Auflagen darf man sich in Augsburg einstellen
Plus Die Stadt Augsburg wird an Silvester Verbotszonen für ein Feuerwerk ausweisen, ein generelles Verbot ist aber nicht zu erwarten. Welche Auflagen gelten.
Der Jahreswechsel rückt langsam näher. Im Vorjahr war Silvester in Augsburg eine vergleichsweise ruhige Angelegenheit. Bundesweit bestand wegen der Corona-Pandemie ein generelles Böllerverbot, und die meisten Menschen in Augsburg hielten sich daran. In diesem Jahr darf wieder geschossen werden. Davon geht Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) jedenfalls aus. Allerdings gibt es Örtlichkeiten, an denen Feuerwerke nichts zu suchen haben. Dazu zählen größere Teile der Innenstadt wie der Rathausplatz und die Maximilianstraße. In Kürze wird die Stadt laut Pintsch die Verbotszonen detailliert veröffentlichen.
Im Stadtgebiet Augsburg wären demnach – wie schon in der Vergangenheit – insbesondere zwei Vorgaben zu beachten: Feuerwerke sind dort verboten, wo es zu Menschenansammlungen kommt. Die Maximilianstraße gilt gerade in der Silvesternacht als ein solcher Ort. Treffen sind erlaubt, ein Abschießen von Böllern ist verboten. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist zudem in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. In diese Liste fällt unter anderem das historische Rathaus. Eine Lasershow an Silvester, über die immer wieder in der Vergangenheit diskutiert wurde, findet nicht statt. Die Stadt Augsburg hat dafür kein Geld.
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