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Wohnungspolitik
09.04.2024

Entwurf für "Schneller-Bauen-Gesetz" fertig

Baugerüste sind an einem Wohnhaus zu sehen.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

Wohnungen in Berlin zu bauen, das kann dauern. Obwohl die Stadt dringend welche braucht. Ein "Schneller-Bauen-Gesetz" soll nun Abhilfe schaffen.

Nach längerer Vorbereitung ist ein erster Referentenentwurf für das geplante "Schneller-Bauen-Gesetz" in Berlin fertig. Nun können zahlreiche Verbände und andere Beteiligte dazu Stellung nehmen, wie Bausenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag mitteilte. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit, anschließend sind noch Änderungen am Entwurf möglich, bevor sich Senat und Abgeordnetenhaus damit beschäftigten. Ziel des Vorhabens ist es, Bauprojekte vor allem im Wohnungsbau zu beschleunigen, deren Vorbereitung und Umsetzung bislang nicht selten mehrere Jahre dauern.

Dazu sollen unter anderem Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und standardisiert, bestimmte Prüf- und Bearbeitungsfristen eingeführt oder Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene klarer geregelt werden. Die Landesebene soll mehr Einfluss auf bestimmte Verfahren bekommen.

Ein weiteres Ziel neuer Regelungen ist, dass Bauherren verlässlicher Auskunft darüber erhalten, wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist, damit sie besser planen können. Bei großen Projekten sollen sich alle Beteiligten frühzeitig an einem Tisch abstimmen und Hindernisse aus dem Weg räumen. Ebenfalls geplant ist mehr Digitalisierung.

Naturschutzverbände hatten bereits vor einigen Wochen Alarm geschlagen und davor gewarnt, Natur- und Artenschutz zugunsten schnelleren Bauens auszuhöhlen. Gaebler unterstrich vor diesem Hintergrund, dass Natur- und Artenschutz bei Bauprojekten auch in Zukunft und richtigerweise hohen Stellenwert genießen. Aber auch hier müssten die nötigen Prüfverfahren verkürzt und verhindert werden, dass Bauvorhaben durch "immer wieder neue Schleifen" um Jahre ausgebremst werden.

"Was nicht geht ist, dass Natur- und Artenschutz dazu genutzt wird, um Projekte zu verhindern", sagte Gaebler. Zuletzt habe es immer wieder Fälle "missbräuchlicher Verwendung" berechtigter Schutzmaßnahmen gegeben. Vor diesem Hintergrund will Gaebler Regelungen etwa im Naturschutz- und im Waldgesetz oder in der Baumschutzverordnung ändern. So soll der Bau von Wohnungen oder sozialer Infrastruktur künftig ein Grund sein, Bäume zu fällen oder andere Ausnahmen vom Biotopschutz zu ermöglichen.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in Berlin widersprach Gaebler. "Es geht nicht darum, Vorhaben zu verhindern. Es geht darum, dass bei diesen Bauvorhaben der gesetzliche Natur- und Artenschutz auch ausreichend berücksichtigt wird", erklärte der Referent für Baumschutz des Verbandes, Christian Hönig.

"Der Gang vor Gericht ist für Naturschutzverbände das letzte Mittel - und das wenden sie nicht leichtfertig an. Wären die Klagegründe haltlos, würde kein Gericht diese Verfahren annehmen." Viele Bauträger nähmen den Schutz von Natur und Umwelt ernst. "Bei einigen wenigen erleben wir aber leider, dass Natur- und Artenschutz als nachrangig zu behandelnder Störfaktor abgetan werden."

Insgesamt umfasst das umfangreiche Paket zur Baubeschleunigung nach Angaben Gaeblers 41 Änderungen in neun Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung. Hinzu kommen weitere 69 Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene. Bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs seien um die 700 Hinweise und Anregungen etwa aus Verbänden oder Bezirken geprüft worden, so Gaebler. Es bestehe breite Einigkeit: "So wie im Moment kann es nicht bleiben." Er glaube, dass das Gesetz einen Aufbruch auch in der Verwaltung erzeugen und dem Wohnungsbau einen Schub geben könne, so der Senator.

Die Senatsbauverwaltung strebt an, dass das "Schneller-Bauen-Gesetz" Ende 2024 in Kraft treten kann. Der Zeitplan sieht nach der sogenannten Verbändebeteiligung einen ersten Senatsbeschluss Ende Mai oder Anfang Juni vor. Es folgen die Befassung im Rat der Bürgermeister und danach ein weiterer Senatsbeschluss voraussichtlich in der Sommerpause. Mitte September könnte der Gesetzentwurf dann in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

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